Versicherungsrecht

Ihr Partner im Versicherungsrecht

ALPMANN FRÖHLICH berät Sie in allen Fragen des Versicherungsrechts. Zu unseren Mandanten gehören Versicherte, Versicherer und Versicherungsmakler. Wir begleiten Sie im laufenden Versicherungsverhältnis und nach Eintritt eines Versicherungsfalls- in allen Sparten des Versicherungsrechts.

Das Interessante im Versicherungsrecht liegt in der Vielschichtigkeit der unterschiedlichen Sparten und der Vielzahl verschiedenster Versicherungsbedingungen. Jede Sparte folgt dabei ihren eigenen Besonderheiten, jede Vertragsperiode ihren eigenen Regeln. Auch wenn der Kernbereich des Versicherungsrechts auf einige wenige Fragestellungen beschränkt werden kann, liegen die maßgebenden Unterschiede im Detail. Da Versicherungsverträge verschiedenste Lebenssituationen im unternehmerischen wie im privaten Bereich umfassen. Das gewisse Feingefühl gehört daher ebenso zu unseren Stärken wie die konse und detailgetreue Durchsetzung Ihrer Ansprüche – bei Bedarf auch vor Gericht.

Versicherungsrecht

Sie führen ein Unternehmen, sind erfolgreich und gegen alle Gefahren abgesichert? Eine gute Absicherung ist wichtig, aber nur der Anfang. Selbst die beste Vorsorge kann nicht jedes Ereignis verhindern und Sie vor Schaden bewahren. Wir unterstützen Sie, sollte es doch einmal zu einem Versicherungsfall im unternehmerischen oder privaten Bereich kommen. Unsere spezialisierten (Fach-)Anwälte bei ALPMANN FRÖHLICH beraten Sie insbesondere zu den folgenden Themen.

Unser Fokus

Im Versicherungsrecht liegt unser Fokus in der bestmöglichen Aufarbeitung des eingetretenen Schadens. Dabei haben wir stets das Gesamtbild im Blick. Haftungsprüfung und Prozessführung stehen dabei ebenso im Fokus wie Vorbeugung und Absicherung.

Dabei erfolgt, soweit erforderlich, ein partnerschaftlicher Austausch mit Ihren – medizinischen oder steuerlichen - Beratern.

Durch unsere Zusammenarbeit mit Versicherten, Versicherern und Maklern kennen wir zudem die unterschiedliche Sicht der Parteien auf den Vertrag. Unsere Erfahrung bringen wir zielgerichtet in die Beratung und Unterstützung ein.

Rechtsanwälte für Versicherungsrecht in unserer Kanzlei

Für Versicherungsnehmer

Sie sind Unternehmer, haben Ihr Unternehmen und/oder Ihre Person gegen verschiedene Risiken des Lebens abgesichert, von denen sich eines verwirklicht hat? ALPMANN FRÖHLICH berät Sie nach Eintritt eines Versicherungsfalles und unterstützt Sie in der Diskussion mit dem Versicherer. Sofern notwendig, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Der Versicherer kann sich erfolgreich gegen Ihre Ansprüche wenden? ALPMANN FRÖHLICH prüft, ob Ihrem Berater möglicherweise ein Fehler unterlaufen ist und er für die Leistungsfreiheit des Versicherers einzustehen hat.

ALPMANN FRÖHLICH begleitet Sie in allen Fragen rund um Ihre Versicherung:

  1. Gebäude- und Inhaltsversicherung
  2. Haftpflichtversicherung
    1. Betriebshaftpflichtversicherung
    2. (erweiterte) Produkthaftpflichtversicherung
    3. Vermögenschaden-/ D&O-Versicherung
  3. Unfallversicherung
  4. Berufsunfähigkeitsversicherung
  5. Lebensversicherung
  6. Rechtschutzversicherung
  7. Versicherungsmakler

Gebäude-, Inhalts- und Maschinenversicherung.

Feuer, Wasser, Blitzschlag und Sturm sind geeignet, erhebliche Beschädigungen am Betriebsgebäude, der Einrichtung und Vorräten hervorzurufen. Langwierige Wiederaufbaumaßnahmen und Produktionsausfälle können die Folge sein. Auch die Beschädigung einer wichtigen Maschine kann erhebliche Reparatur- und Folgekosten mit sich bringen.

Ihr Gebäude-, Inhalts- oder Maschinenversicherer sucht die Ursache für den Schaden bei Ihnen und weigert sich Leistungen zu erbringen? Ihr Versicherer kürzt die Entschädigungsleistung auf Beträge, mit denen Sie nicht einverstanden sind?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Dafür wird der von Ihnen mit dem Versicherer geschlossene Vertrag auf seine Besonderheiten überprüft und das Leistungsversprechen des Versicherers bewertet. Wir übernehmen die Diskussion mit Ihrem Versicherer. Erforderlichenfalls setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

Haftpflichtversicherung

Das Auftreten am Markt birgt stets das Risiko, das auch mal etwas „schief“ geht und durch das von Ihnen in den Verkehr gebrachte Produkt verletzt sich Ihr Kunde. Oder sie beschädigen im Zuge der Ausführung Ihrer Arbeit eine andere Sache. Ihnen werden Schadensersatzansprüche entgegengehalten. Durch Ihr Verhalten ist einem anderen oder dem eigenen Unternehmen ein finanzieller Schaden entstanden.

Sie melden diese Ansprüche bei Ihrem Haftpflichtversicherer an, der sich jedoch weigert, Ihnen die versprochene Unterstützung zu bieten?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

Der Abschluss einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung kann Sie vor existenziellen Risiken bewahren. Verletzen Sie Ihren Kunden oder zieht er sich aufgrund eines Ihrer Produkte eine Verletzung zu, haften Sie für diesen Schaden unbeschränkt. Auch eine mit dem Kunden abgeschlossene Haftungsvereinbarung bewahrt sie vor einer Haftung regelmäßig nicht. Gleichzeitig können Ersatzansprüche für Personenschäden, abhängig von der eingetretenen Verletzung, erhebliche Schadenspositionen mit sich bringen. Auch die mangelhafte Erstellung eines Werkes kann immense Folgekosten nach sich ziehen, die den Vertragswert um ein Vielfaches übersteigen können.

Nicht immer kommt es zu einem Sach- oder Personenschaden. Manche Schäden wirken sich allein im Vermögen Ihres Vertragspartners oder des eigenen Unternehmens aus. Eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht- oder D&O-Versicherung kann hilfreich sein.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie, sobald Schadensersatzansprüche gegen Sie erhoben werden, - in Zusammenarbeit mit unseren auf das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht oder das Insolvenzrecht spezialisierten Kollegen - sowohl gegenüber dem Anspruchsteller als auch gegenüber dem Versicherer, wenn dieser sich gleich aus welchem Grund weigert, Sie von angemeldeten Schadenspositionen freizustellen oder Sie bei der Abwehr der Ansprüche gegenüber dem Anspruchsteller zu unterstützen.

Unfallversicherung

Sie sind in der Freizeit, bei Sport, im Haushalt, im Betrieb oder im Straßenverkehr gestürzt oder verunfallt und haben sich erheblich verletzt? Sie leiden seither unter deutlichen Einschränkungen? Sie haben sich auf andere Weise erhebliche Gesundheitsschäden zugezogen, es handelt sich aber nicht um einen klassischen Unfall? Sie haben sich aufgrund eines Unfalls bereits an Ihren Versicherer gewandt, der Ihre Leistungen aber wegen vermeintlicher Vorschäden oder Mitwirkungsursachen kürzt, obwohl Sie sich vor dem Unfall unbeschränkt bewegen konnten und nicht unter Einschränkungen litten? Der Unfallversicherer hat angekündigt, eine Überprüfung Ihrer gesundheitlichen Situation vorzunehmen?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie bei der Schilderung des Unfallhergangs gegenüber dem Versicherer. Das klingt einfach? Oft liegt der Teufel im Detail. Wir helfen Ihnen, die richtigen Worte zu finden. Voraussetzung des Leistungsanspruchs sind der Eintritt der Invalidität und die ärztliche Feststellung derselben innerhalb einer individuell vorgegebenen Frist sowie die Geltendmachung gegenüber dem Versicherer innerhalb einer weiteren Frist. ALPMANN FRÖHLICH überwacht für Sie die Einhaltung der Fristen und bietet Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt Unterstützung im Hinblick auf die Anforderungen, die an die erforderliche ärztliche Bestätigung gestellt werden. ALPMANN FRÖHLICH prüft Ihre Ansprüche, die je nach Ausgestaltung des konkreten Vertrages unterschiedlicher Natur sein können und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer. Auch dann, wenn der Versicherer ein Nachprüfungsverfahren mit dem Ziel, erbrachte Leistungen zurückzufordern, einleitet, steht ALPMANN FRÖHLICH an Ihrer Seite.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie sind erkrankt oder verunfallt und nicht mehr in der Lage, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen? Dabei haben Sie bereits versucht, den bestehenden Einschränkungen entgegenzuwirken und Ihren beruflichen Anforderungen auf veränderte Weise nachzukommen? Sie sind Unternehmer und haben von einem Leistungsantrag abgesehen und bleiben Ihrem Unternehmen treu, obwohl sie dort gesundheitsbedingt keine wesentlichen Aufgaben mehr übernehmen können?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie bei der Anmeldung Ihrer Ansprüche beim Versicherer unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die sich aus Ihrem Beruf, Ihrer Erkrankung und dem Zusammenspiel der beiden Punkte ergibt. ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie, wenn der Versicherer Zweifel am Krankheitsbild und Ihren Beeinträchtigungen erhebt oder Sie auf einen anderen Beruf verweisen will. Stehen Sie noch im Berufsleben, prüft ALPMANN FRÖHLICH gemeinsam mit Ihnen, ob die Voraussetzungen einer Rentenleistung gegeben sind. Auch wenn der Versicherer die Fortsetzung seiner Leistung überprüfen will, ist ALPMANN FRÖHLICH für Sie da.

Lebensversicherung

Sie haben im Namen Ihres Unternehmens einen Lebensversicherungsvertrag zur Absicherung Ihrer Pensionsansprüche abgeschlossen und das Glück, den Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu erleben? Sie sind Insolvenzverwalter und möchten Leistungen aus einer auf die Person des Geschäftsführers abgeschlossenen Lebensversicherung zur Masse ziehen? Obwohl Sie Begünstigter einer Todesfallleistung sein sollten, weigert sich der Versicherer Ihnen die Leistung auszuzahlen?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie die versprochene Leistung zu erhalten und behalten zu dürfen. Je nach Konstellation betrachten wir nicht nur das Verhältnis zum Versicherer. Auch Dritte, die Ihren Anspruch streitig machen, werden in die Überprüfung einbezogen.

Rechtschutzversicherung

Sie benötigen Unterstützung auf juristischem Gebiet und möchten Ihren Rechtschutzversicherer um finanzielle Unterstützung ersuchen? Sie haben sich bereits an Ihren Rechtschutzversicherer gewandt, doch dieser weigert sich, Deckungsschutz zu gewähren?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie die finanziellen Folgen, die mit der rechtlichen Verfolgung Ihrer Ansprüche einhergehen, weitestmöglich auf Ihren Rechtschutzversicherer zu verlagern. Lehnt der Versicherer die Kostenübernahme wegen „fehlender Erfolgsaussichten“ ab, erstellt ALPMANN FRÖHLICH für Sie unabhängig und ergebnisoffen den vom Versicherer geforderten Sichtentscheid. Erforderlichenfalls setzt ALPMANN FRÖHLICH Ihr Recht gegen den Rechtschutzversicherer gerichtlich durch.

Für Versicherer

Sie sind Versicherer und benötigen Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Leistungsansprüche Ihres Versicherungsnehmers, bei der Abwehr der gegen Ihren Versicherungsnehmer erhobenen Ansprüche oder wollen einen Dritten, der für den von Ihnen regulierten Versicherungsfall verantwortlich ist, in Regress nehmen? ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie und im Haftpflichtfall auch Ihren Versicherungsnehmer.

  1. Abwehr gegen den Versicherungsnehmer erhobener Ansprüche
  2. Regress nach reguliertem Versicherungsfall
  3. Abwehr unberechtigter Ansprüche Ihres Versicherungsnehmers

Abwehr gegen den Versicherungsnehmer erhobener Ansprüche

Ihr Versicherungsnehmer wird zu Unrecht von einem Dritten in Anspruch genommen und benötigt Unterstützung bei der Abwehr der Ansprüche?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Ihren Versicherungsnehmer im Rahmen des gegen ihn geführten Haftpflichtprozess. Wurde bereits ein gerichtliches Verfahren vom Dritten gegen Ihren Versicherungsnehmer initiiert, werden wir verlässlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Fristen tätig. Die inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt nach Aufarbeitung des Sachverhaltes unmittelbar mit Ihrem Versicherungsnehmer und unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben. Ein regelmäßiger Austausch mit Ihnen und dem Kunden ist dabei die Basis unserer Zusammenarbeit. Auch etwaige Rückgriffsmöglichkeiten im Falle der Haftung Ihres Versicherungsnehmers halten wir im Blick.

Regress nach reguliertem Versicherungsfall

Bei Ihrem Versicherungsnehmer hat ein versichertes Ereignis zu einem Schaden geführt und Sie haben vertragsgemäß Entschädigungsleistungen an Ihren Versicherungsnehmer erbracht? Es hat gebrannt und das Feuer ist gelegt worden, vom Nachbargrundstück übergetreten oder auf einen technischen Defekt eines Gerätes zurückzuführen? Ihr Versicherungsnehmer ist verunfallt und ein anderer Unfallbeteiligter hat den Unfall schuldhaft herbeigeführt? Ein Leitungsrohr ist geplatzt, so dass Wasser austreten konnte, nachdem ein Dritter dieses beschädigt oder nicht ordnungsgemäß verlegt hat? Jemand ist bei Ihrem Versicherungsnehmer eingebrochen und hat versicherte Sachen beschädigt oder gestohlen?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie die Auslagen, die Sie aufgrund vertragsgerechter Leistung an Ihren Versicherungsnehmer gezahlt haben, aufzufangen. Wir prüfen, ob Dritte für den zugrunde liegenden Versicherungsfall verantwortlich sind und setzen Ihre Regressansprüche gegenüber dem Dritten durch. Wir unterstützen Sie bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche und übernehmen die anschließende Beitreibung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Abwehr unberechtigter Ansprüche Ihres Versicherungsnehmers

Bei Ihrem Versicherungsnehmer kam es zu einem Schaden, den er Ihnen angezeigt hat und für den er Leistungen aus seinem Versicherungsvertrag verlangt? Sie lehnen den Deckungsschutz ab, nachdem Ihr Versicherungsnehmer den Versicherungsfall schuldhaft selbst herbeigeführt, Prämien nicht geleistet, von Ihnen gestellte Fragen nicht richtig beantwortet und erforderliche Unterlagen nicht beigebracht hat? Sie haben den Versicherungsschutz dem Grunde nach anerkannt, der Versicherungsnehmer ist mit der Höhe Ihrer Regulierung jedoch unzufrieden?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, die Ihr Versicherungsnehmer Ihnen gegenüber erhebt. Wir übernehmen die Zurückweisung unberechtigter Ansprüche sowohl im Vorfeld als auch im Rahmen eines von Ihrem Versicherungsnehmer eingeleiteten Deckungsprozesses.

Für Versicherungsmakler

Sie sind Makler und benötigen im konkreten Versicherungsfall Unterstützung für Ihren Kunden? Der Versicherer weigert sich, verdiente Provisionen zu zahlen? Ihr Kunde wendet sich an Sie, nachdem der Versicherer leistungsfrei ist?

  1. Unterstützung des Kunden
  2. Verhältnis zum Versicherer
  3. Verhältnis zum Kunden

Unterstützung des Kunden

Bei Ihrem Kunden kam es zu einem Schaden und er bittet Sie um Unterstützung bei der Abwicklung seines Schadens gegenüber dem Versicherer? Sie sitzen „zwischen den Stühlen“, wollen dem Kunden helfen, sich gegenüber dem Versicherer aber nicht zu weit in den Vordergrund bringen? Sie benötigen neben Ihrer Erfahrung zusätzliche Unterstützung auf juristischem Gebiet, um dem Kunden zum Erfolgt zu verhelfen?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie Ihren Kunden zu unterstützen. Wir übernehmen federführend die Kommunikation mit dem Versicherer, um Sie außen vor zu halten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kunden erarbeiten wir die Strategie, die Ihrem Kunden zur Durchsetzung seiner Interessen gegenüber dem Versicherer gerecht wird. Stehen dem Versicherungsschutz Ansprüche gegen Dritte gegenüber oder werden solche von dritter Seite an Ihren Kunden herangetragen, halten wir gemeinsam mit Ihnen die Balance zwischen den verschiedenen Interessen. Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, stehen wir auch hier an der Seite Ihres Kunden.

Verhältnis zum Versicherer

Sie haben Versicherungen vermittelt, der Versicherer rechnet Ihre Prämien falsch ab? Ihnen werden vom Versicherer Fehler in der Vertragsgestaltung oder Kundenbetreuung vorgeworfen?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie in der Diskussion mit dem Versicherer hinsichtlich Ihrer primären Vergütungsansprüche. Unterstützung erhalten wir in diesem Punkt von unseren im Handelsrecht spezialisierten Kollegen. Sehen Sie sich Schadensersatzansprüchen durch den Versicherer ausgesetzt, bieten wir Ihnen eine Überprüfung und Abwehr der Forderungen.

Verhältnis zum Kunden

Bei Ihrem Kunden ist es zu einem Schaden gekommen und der Versicherer weigert sich erfolgreich, für diesen Versicherungsschutz zu gewähren? Ihr Kunde sucht den Grund für den fehlenden Deckungsschutz in Ihrer Beratung? Ihr Kunde tritt mit Schadensersatzansprüchen an Sie heran, weil er meint, Sie hätten ihm auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt, der Versicherungsschutz gelte auch in einem solchen Fall? Oder führt er den fehlenden Deckungsschutz darauf zurück, dass Sie entgegen Ihrem Auftrag nicht die richtige Versicherung ausgesucht hätten?

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Sie bei der Abwehr der von Ihrem Kunden erhobenen Forderung sowohl in der direkten Diskussion als auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch Ihren Vermögensschadenversicherer integrieren wir in den Vorgang und stimmen unsere Schritte mit Ihnen und Ihrem Versicherer ab.

Wir unterstützen Sie

Unsere Anwälte im Versicherungsrecht können Sie telefonisch erreichen.