Compliance

Compliance als Herausforderung für das ganze Unternehmen

Die Herausforderungen an ein Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, die sog. „Compliance“ mit den entsprechenden Vorgaben und Vorschriften wachsen stetig. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder. Wir stellen sicher, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und helfen Ihnen, Lücken im bisherigen System aufzudecken und zu schließen.

Compliance mit ALPMANN FRÖHLICH

Für alle wirtschaftlichen Bereiche, seien es Vorgaben der Geldwäscheprävention sei es beispielsweise im Export das Kriegswaffenkontrollrecht ist es für Unternehmen enorm wichtig, konkrete Compliance Strukturen aufzubauen und zu unterhalten. Aber auch wenn es aufgrund Straftaten im Unternehmen zu einer Geldbuße im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen etwaiger Aufsichtspflichtverletzungen kommen soll, können Compliance Maßnahmen die konkrete Bußgeldhöhe mindern. Konkret können daher gelebte Compliancesysteme Straftaten einerseits verhindern und andererseits die Haftungsrisiken für Unternehmen und Unternehmer erheblich verringern.

Wir begleiten und beraten Sie beispielsweise
  • bei der Risikoanalyse im Unternehmen.
  • bei der Gestaltung, Überarbeitung und
  • Implementierung von Compliance-Systemen
  • bei der Einführung von Hinweisgebersystemen nach der EU-Whistleblowerrichtlinie
  • bei internen Untersuchungen
  • bei internen Schulungen (u.a. Geldwäscheprävention; Korruptionsbekämpfung, Verhinderung von Kartellverstößen)
  • bei der Verteidigung gegen den Vorwurf von Complianceverstößen

Warum Compliance?

Compliance ist für Ihr Unternehmen aus verschiedenen Gründen wichtig:

Sie verhalten sich gesetzeskonforrm und demonstrieren es auch nach außen. Sollte man das Unternehmen und damit auch die Geschäftsleitung mit gesetzeswidrigen Handlungen im Unternehmen konfrontieren, zeigt schon die Errichtung eines Compliancesystems, dass sich die Geschäftsführung der Verantwortung und der Risiken bewusst ist und Gesetzesverstöße verhindern will.

Bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung bewirkt der Nachweis über der Einrichtung eines internen Kontrollsystems schon, dass die Erhebung steuerstrafrechtlicher Vorwürfe (vorsätzliches Handeln) für die Verwaltung und Staatsanwaltschaften erschwert wird.

Sie verhindern finanzielle Einbußen für das Unternehmen. Oft ist der Reputationsschaden in der Öffentlichkeit und damit auch bei Kunden und der entsprechende Umsatzverlust weit höher, als die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems (CMS), insbesondere vor dem Hintergrund erheblicher Bußgelder, die das Unternehmen ganz schnell in eine Schieflage bringen können.

Letztlich ist zu berücksichtigen, dass auch Geschäftspartner mittlerweile sehr genau kontrollieren (Know-your-customer), ob das Unternehmen mit dem sie Geschäfte machen auch in diesen Bereichen gut aufgestellt ist. Ansonsten kann die Geschäftsbeziehung ganz schnell enden bzw. gar nicht erst zustande kommen.

Rechtsanwälte für Compliance in unserer Kanzlei

Wir unterstützen Sie

Unsere Anwälte in der Compliance Beratung können Sie telefonisch erreichen.