Urheber-, Medien- und Presserecht

Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen, wie beispielsweise Presseberichte, Fotografien, Internetauftritte und Computerprogramme. Es gewährt dem Urheber das exklusive Recht, über die Nutzung und Verwertung des geschützten Werks zu bestimmen. Das Urheberrecht entsteht anders als gewerbliche Schutzrechte nicht erst mit der Anmeldung oder Eintragung, sondern bereits durch die Schaffung des Werks selbst, sofern dieses die Schutzvoraussetzungen erfüllt.

Im Bereich des Urheberrechts beraten wir Sie bei Fragen rund um die Entstehung, Nutzung, Verteidigung und Verwertung von Urheberrechten. Das Urheberrecht enthält komplizierte Regelungen zur Nutzung des geschützten Werks durch Dritte – ein Schwerpunkt unserer Beratung ist daher die Formulierung von Lizenzverträgen, die Ihnen die finanzielle Verwertung Ihrer Werke ermöglichen. Ergänzend unterstützen wir Sie im Medien- und Presserecht, Rundfunk-, Internet- sowie im Domainrecht. Sprechen Sie uns an!

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Beratung zur Entstehung, Nutzung, Verteidigung und Verwertung von Urheberrechten
  • Vertragsgestaltung
  • Beratung und Verteidigung im Bereich des Äußerungsrechts
  • Vertretung in Streitigkeiten vor Gerichten
  • Vorträge

Rechtsanwälte für Urheber-, Medien- & Presserecht in unserer Kanzlei

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