Bau- und Architektenrecht

Ihr Partner im Bau- und Architektenrecht

Die Komplexität am Bau ist für alle Beteiligten nicht nur spannend, sondern mitunter Spannung geladen. Die individuelle, maßgeschneiderte Gestaltung der Verträge ist wesentlich für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Wir unterstützen Sie in der Schaffung der rechtlichen Grundlagen zu Ihrem jeweiligen Bauprojekt. Wir begleiten Sie bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung und setzen wir Ihre Ansprüche nötigenfalls gerichtlich durch. Gemeinsam. Stark.

Bau- und Architektenrecht

Sie sind Architekt, Ingenieur, Planer, Fachplaner, Unternehmer, Hersteller oder Lieferant von Baustoffen, Bauherr, privater Investor oder öffentlicher Auftraggeber?

ALPMANN FRÖHLICH begleitet Sie in jeder Lage des Bauvorhabens.

Unser Fokus liegt auf der Verknüpfung von Technik und Recht. Nur wer die gegenwärtigen Herausforderungen annimmt und sich kontinuierlich weiterbildet, ist für die Zukunft gut aufgestellt. Hierfür sind maßgeschneiderte Produkte auch rechtlich maßgeschneidert upzudaten. Wir verstehen dabei die Sprache der Bauwirtschaft und setzen sie konsequent um.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam. Stark.

Rechtsanwälte für Baurecht in unserer Kanzlei

Privates Baurecht

Die vertraglichen Grundlagen sind für das Gelingen des Bauvorhabens von herausragender Bedeutung wie das Fundament, auf dem gebaut wird. Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise.

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

  • Was ist bei Vertragsverhandlungen zum Abschluss des Vertrages und späterem Konfliktmanagement zu beachten? Wie müssen Sie auf Anordnungen des Auftraggebers reagieren? - ALPMANN FRÖHLICH verschafft Ihnen das rechtliche Handwerkszeug. Wir begleiten und unterstützen Sie, auch in Form von Inhouse-Seminaren.
  • Welche vertragliche Gestaltung passt zum Bauvorhaben? Was ist mit der Einbeziehung der VOB/B? - Wir verfassen Ihren Vertrag, individuell und maßgeschneidert.
  • Wie kommen Sie an Ihr Geld? - Wir sichern Ihre Ansprüche.
  • Sie haben Bedenken gegen die Bauausführung? Sie sind in der Ausführung behindert? - Wir helfen Ihnen, dass Sie Ihre Rechte wahren und Ihnen Verzögerungen nicht zum Nachteil gereichen (Stichwort: Vertragsstrafe).
  • Ihr Auftraggeber behauptet Mängel? - Wir wehren Mängelrügen zusammen mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen ab.
  • Was ist bei der Anlieferung mangelhafter Baustoffe zu beachten? - Wir wissen, welche Maßnahmen Sie – mitunter unverzüglich – ergreifen müssen.
  • Wie vermeiden Sie die Kettenhaftung für (ausländische) Subunternehmer? - Wir kennen uns aus mit der Arbeitnehmerüberlassung und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
  • Ihr Vertragspartner ist insolvent? - Wir leiten mit unseren Insolvenzrechtlern die notwendigen Schritte ein.
  • Was ist zu tun, wenn die Streitigkeit vor einem Schiedsgericht/ einer Schlichtungsstelle ausgetragen wird? - Wir unterstützen Sie, Ihre Forderungen auch in diesen Verfahren (z.B. SOBau) durchzusetzen.

Sie profitieren davon, dass wir aufgrund unserer großen Erfahrung die Auftragnehmer- und die Auftraggeberseite kennen.

Garten- und Landschaftsbau

Der Garten- und Landschaftsbau unterliegt vermeintlich seinen eigenen Gesetzen. Doch auch für Sie gelten die Bestimmungen des Werkvertragsrechts. Die vertraglichen Grundlagen sind für das Gelingen des Bauvorhabens von herausragender Bedeutung wie die Kubatur, die Sie gestalten. Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise.

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

  • Was ist bei Vertragsverhandlungen zum Abschluss des Vertrages und späterem Konfliktmanagement zu beachten? Wie müssen Sie auf Anordnungen des Auftraggebers reagieren? - ALPMANN FRÖHLICH verschafft Ihnen das rechtliche Handwerkszeug. Wir begleiten und unterstützen Sie, auch in Form von Inhouse-Seminaren.
  • Was ist bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu beachten?
  • Welche vertragliche Gestaltung passt zum Bauvorhaben? Was ist mit der Einbeziehung der VOB/B? - Wir verfassen Ihren Vertrag, individuell und maßgeschneidert.
  • Wie kommen Sie an Ihr Geld? - Wir sichern Ihre Ansprüche.
  • Sie haben Bedenken gegen die Bauausführung? Sie sind in der Ausführung behindert? - Wir helfen Ihnen, dass Sie Ihre Rechte wahren und Ihnen Verzögerungen nicht zum Nachteil gereichen (Stichwort: Vertragsstrafe).
  • Ihr Auftraggeber behauptet Mängel? - Wir wehren Mängelrügen zusammen mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen ab.
  • Was ist bei der Anlieferung mangelhafter Baustoffe zu beachten? - Wir wissen, welche Maßnahmen Sie – mitunter unverzüglich – ergreifen müssen.
  • Ihr Vertragspartner ist insolvent? - Wir leiten mit unseren Insolvenzrechtlern die notwendigen Schritte ein.

Sie profitieren davon, dass wir die Auftragnehmer- und Auftraggeberseite kennen.

Baustoffindustrie

Sie sind Lieferant oder Hersteller von Baustoffen? Sie hatten mit den Ein- und Ausbaukosten wenig zu tun? Dies hat sich aufgrund Gesetzesänderungen mittlerweile geändert. Sichern Sie Ihre Regressansprüche in der Lieferkette. Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise.

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

  • Was hat sich mit der jüngsten Gesetzesreform des Kaufrechtes zum 01.01.2022 geändert? Müssen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen? - ALPMANN FRÖHLICH verschafft Ihnen das rechtliche Handwerkszeug (Stichwort: AGB). Wir minimieren Ihr Haftungsrisiko.
  • Wird ein Mangel des Baumaterials erst nach dem Einbau sichtbar? - Wir entwickeln Strategien, wie Sie Ihre Haftung begrenzen.
  • Was ist zu tun, wenn der Baustoff angeliefert wird? Mängel müssen unverzüglich gerügt werden.
  • Wie müssen Sie auf Mängelrügen reagieren? - Wir wissen, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen (Stichwort: Beweissicherung). Auch auf dem Gebiet des Handelsrechts sind wir spezialisiert.

Sie profitieren davon, dass wir die Hersteller-, Lieferanten-, Verkäufer- und Käuferseite kennen.

Architekten- und Ingenieurrecht

Sie sind Architekt, Ingenieur oder Auftraggeber? Wissen Sie, dass das BGB seit dem 01.01.2018 den Architekten- und Ingenieurvertrag regelt? Folgende Fragen stellen sich seitdem insbesondere: Befinden Sie sich noch in der Akquisephase? Welches Honorar ist geschuldet? Wann ist das Honorar verdient?

Die architektonischen Grundlagen beherrschen Sie. Dies ist Ihr Handwerk. Die rechtlichen Grundlagen schaffen wir gemeinsam. Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise.

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

  • Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten? Wie müssen Sie auf Anordnungen des Auftraggebers reagieren? Wann steht Ihrem Vertragspartner oder Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu? - ALPMANN FRÖHLICH verschafft Ihnen das rechtliche Handwerkszeug. Wir begleiten und unterstützen Sie.
  • Welche Vertragsgestaltung passt zum jeweiligen Bauvorhaben? - Wir verfassen Ihren Vertrag, individuell und maßgeschneidert.
  • Ihnen werden Mängel der Planungsleistung vorgeworfen? - Wir wehren Mängelrügen zusammen mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen ab.
  • Was ist zu tun, wenn Sie für den Mangel nicht allein verantwortlich sind? - Wir sorgen dafür, dass Sie nicht allein haften und Ihre Regressansprüche sichern (Stichwort: Streitverkündung).

Sie profitieren davon, dass wir die Architekten- und Auftraggeberseite kennen.

Bauträgerrecht

Sie dachten, als Bauträger mit genügend Vorschriften belastet zu sein? Dies sieht der Gesetzgeber anders. Auch für Ihren Bauträgervertrag gelten gesetzliche Regelungen. Die vertraglichen Grundlagen sind für Ihr Bauprojekt von herausragender Bedeutung wie das Fundament, auf dem gebaut wird. Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise.

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

  • Was ist bei Bauträgerverträgen zu beachten? Wie müssen Sie auf Anordnungen des Auftraggebers reagieren? - ALPMANN FRÖHLICH verschafft Ihnen das rechtliche Handwerkszeug. Wir begleiten und unterstützen Sie.
  • Welche vertragliche Gestaltung passt zum Bauvorhaben? Was ist mit der Einbeziehung der VOB/B? - Wir verfassen Ihren Vertrag, individuell und maßgeschneidert.
  • Ihr Auftraggeber behauptet Mängel? - Wir wehren Mängelrügen mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen ab.
  • Was müssen Sie bei der Anlieferung mangelhafter Baustoffe beachten? - Wir wissen, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen.
  • Wie vermeiden Sie die Kettenhaftung für (ausländische) Subunternehmer? - Wir kennen uns aus mit der Arbeitnehmerüberlassung und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
  • Ihr Vertragspartner ist insolvent? - Wir leiten mit unseren Insolvenzrechtlern die notwendigen Schritte ein.
  • Was ist zu tun, wenn die Streitigkeit vor einem Schiedsgericht/ einer Schlichtungsstelle ausgetragen wird? - Wir unterstützen Sie, Ihre Forderungen auch in diesen Verfahren (z.B. SOBau) durchzusetzen.

Sie profitieren davon, dass wir die Bauträger- und Auftraggeberseite kennen.

Öffentliches Baurecht

Das Bauvorhaben hat den jeweiligen Anforderungen des öffentlichen Bauplanung- und Bauordnungsrechts zu entsprechen.

Wir unterstützen Projektentwickler, Bauträger, Investoren, Gewerbebetriebe, private Bauherren und die Genehmigungsbehörden in allen Projektphasen, von der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit im Planungsstadium über die gerichtliche Klärung der Zulassungsentscheidung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Nachbarn, die sich gegen ein sie beeinträchtigendes Bauvorhaben zur Wehr setzen wollen, vertreten wir gerichtlich wie außergerichtlich.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, sonstigen städtebaulichen Satzungen oder dem Abschluss städtebaulicher Verträge beraten wir sowohl die öffentliche Hand als auch Unternehmen und Privatpersonen.

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

  • ALPMANN FRÖHLICH begleitet Sie als Bauherr und Planer im gesamten Genehmigungsverfahren insbesondere im Rahmen erforderlicher Abstimmungen mit den Baugenehmigungs- und z.B. den Denkmalbehörden.
  • Im Verwaltungsrechtsstreit unterstützen wir Sie als Bauherr bei der Durchsetzung Ihres Baurechts, als Nachbarn bei der Abwehr rechtswidriger Vorhaben oder als Genehmigungsbehörde bei der Verteidigung der Zulassungsentscheidung.
  • Wir vertreten im Rahmen der Bauleitplanung frühestmöglich die Interessen von Planbetroffenen und führen gegebenenfalls eine Überprüfung der Planung im Wege eines gerichtlichen Normenkontrollverfahrens herbei. Den Plangeber berät ALPMANN FRÖHLICH in allen Phasen des Aufstellungsverfahrens wie im Falle eines sich anschließenden Rechtsstreits.

Sie profitieren davon, dass wir die Perspektive der Behörde, des Bauherrn und des Nachbarn kennen.

Vergaberecht

Die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Kommunen oder andere staatliche Einrichtungen sind an strenge gesetzliche Spielregeln geknüpft. Die Nichtbeachtung und Unkenntnis dieser Regelungen kann im schlimmsten Falle zum Ausschluss bei einem Vergabeverfahren führen. Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise um Fehler bei Vergabeverfahren zu vermeiden.

Unsere Leistungen. Auf den Punkt.

  • Was ist bei den verschiedenen Vergabeverfahren zu beachten? Was sind die größten Fehler die es zu vermeiden gilt? - ALPMANN FRÖHLICH verschafft Ihnen das rechtliche Handwerkszeug. Wir begleiten und unterstützen Sie, auch in Form von Inhouse-Seminaren.
  • Wie erlange ich eine Präqualifikation für Bauaufträge? Was habe ich beim Präqualifikationsverfahren zu beachten? - Wir unterstützen Sie bei der Erlangung der Präqualifikation und der Teilnahme bei einem Präqualifikationsverfahren umfassend und individuell.
  • Ein Mitbewerber hat den Zuschlag bei einer Vergabe erhalten. Was kann ich tun? - Wir begleiten sie umfassend sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich um ihre Rechte bei der rechtswidrigen Vergabe eines (öffentlichen) Auftrages an einen Mitarbeiter sicherzustellen.

Sie profitieren davon, dass wir aufgrund unserer großen Erfahrung bei Vergabeverfahren die Bieter und die Anbieterseite kennen.

Wir unterstützen Sie

Unsere Anwälte im Bau- und Architektenrecht können Sie telefonisch erreichen.