Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen Sie als Gesellschafter, Geschäftsleitungs- und/oder Aufsichtsorgan in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Mit wirtschaftlichem Verständnis und langjähriger Erfahrung erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Steuerberatern maßgeschneiderte Lösungen. Dies umfasst alle Rechtsformen von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts über die Kommanditgesellschaft, GmbH, AG, SE bis zu Stiftungen.

Leistungsschwerpunkte
  • Gesellschaftsgründungen
  • Änderungen von Gesellschaftsverträgen, insbesondere Kapitalmaßnahmen
  • Unternehmenskäufe (M&A)
  • Unternehmensnachfolge
  • Umwandlungsvorgänge (Formwechsel, Spaltung, Verschmelzung, Anwachsungsmodelle)
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander
  • Beratung zu jeder Rechtsform, einschließlich Aktiengesellschaften und SE
  • Betreuung von Konzernen (Unternehmensverträge wie Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträge, Cash-Pooling, Finanzierungsfragen, etc.)
  • Beratung unterschiedlicher Beteiligungsmodelle zur Incentivierung von Mitarbeitern (Manager- bzw. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, stille Gesellschaften, etc.)
  • Beratung in mitbestimmungsrechtlichen Fragen zum Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
  • Stiftungen (Errichtung, laufende Beratung)
  • Gesellschaftervereinbarungen, Poolvereinbarungen
  • Abwicklung von Gesellschaften (Liquidation)
  • Beratung zur Haftungsvermeidung von Geschäftsführungsorganen

Beispiele aus der Praxis. Auf den Punkt.

  • Beratung und Vertretung eines produzierenden Unternehmens mit mehreren Tausend Mitarbeitern beim Erwerb von Ingenieurgesellschaften
  • Begleitung der umfangreichen Prozesse und Überarbeitung der Gesellschaftsverträge von Familiengesellschaften in einer späteren Nachfolgergeneration der Unternehmensgründer
  • Verschmelzung mehrerer Dutzend Konzerngesellschaften eines Unternehmens aus dem lebensmittelverarbeitenden Bereich auf zwei Zielrechtsträger
  • Beratung und Vertretung eines Minderheitsgesellschafters beim Verkauf einer Beteiligung an einem herstellenden Unternehmen
  • Vorbereitung und Begleitung bei der Durchführung von Hauptversammlungen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung im hohen zweistelligen Millionenbereich einer Unternehmensgruppe aus dem produzierenden Gewerbe
  • Errichtung einer Familienstiftung zum Zwecke der Unternehmensnachfolge
  • Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung zum Zwecke der Förderung der Berufsqualifizierung
  • Übertragung der Geschäftsanteile an einem Handelsunternehmen an einen geeigneten Unternehmensnachfolger aus der eigenen Familie unter Berücksichtigung „weichender Geschwister“
  • Anmeldung eines Zusammenschlusses beim Bundeskartellamt mit dem Ziel der

Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in unserer Kanzlei

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