Designs

Neben der Marke beeinflusst insbesondere das Design, also das Erscheinungsbild eines Erzeugnisses, die Kaufentscheidung des Verbrauchers. Es ermöglicht die emotionale Ansprache und Kundenbindung. Ein innovatives Design ist entscheidend für Ihren Geschäftserfolg und kann einen erheblichen Vermögenswert darstellen. Diesen sollten Sie schützen! Wir unterstützen Sie dabei!

Das Design/ Geschmacksmuster als gewerbliches Schutzrecht schützt zwei- oder dreidimensionale Form- und Farbgestaltungen. Sein Inhaber besitzt das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen und kann so beispielsweise Imitate oder Nachbildungen durch Konkurrenten untersagen. Auch auf dem Gebiet des Design-/Geschmacksmusterrechts bietet ALPMANN FRÖHLICH eine umfassende Beratung an.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Strategische Beratung
  • Weltweite Anmeldung
  • Überwachungen und Recherchen
  • Vertretung in sämtlichen designrechtlichen Streitigkeiten
  • Unterstützung und rechtliche Beratung bei der Verwertung Ihrer Designs und Geschmacksmuster

Rechtsanwälte für Designs in unserer Kanzlei

Wir unterstützen Sie

Unsere Anwälte im Designrecht können Sie telefonisch erreichen.