Patente & Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster schützen neue technische Erfindungen und gewähren ihrem Inhaber das räumlich und zeitlich begrenzte Monopol zur Nutzung und Verwertung der Erfindung. Er darf jegliche andere Nutzung verbieten oder von Zahlungen abhängig machen. Diese technischen Schutzrechte erleichtern es, wirtschaftlichen Nutzen aus einer Erfindung zu ziehen und hierdurch die Entwicklungstätigkeit zu finanzieren. Sie sind ein wichtiger Faktor für die Bewertung eines Unternehmens, weil sie Rückschlüsse auf Entwicklungsstrategien und Innovationspotentiale zulassen und darüber hinaus nicht unerhebliche Vermögenswerte darstellen.

Durch unsere Beratung können diese Potentiale realisiert werden. Daneben dient sie dazu, teure Doppelentwicklungen zu vermeiden und Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu begegnen.

Das Patent gewährt seinem Inhaber für bis zu 20 Jahre umfassenden Schutz für seine Erfindung. Das Gebrauchsmuster hat hingegen eine kürzere „Lebensdauer“ und kann innerhalb weniger Monate eingetragen werden. Der Anmelder trägt jedoch das volle Risiko, dass die Schutzvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Hiervor kann ihn eine professionelle Neuheitsrecherche und umfassende Bewertung bewahren.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Begleitung der Anmeldung durch spezialisierte externe Patentanwälte
  • Vertretung in Streitigkeiten vor Gerichten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
  • Rechtliche Beratung bei der Verwertung technischer Erfindungen
  • Vertragsgestaltung

Rechtsanwälte für Patente & Gebrauchsmuster in unserer Kanzlei

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