Als Unternehmer stehen Sie im Fokus des Handelns. Sie übernehmen an der Spitze Verantwortung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Dies schließt allerdings auch ein, dass bei Verdachtsmomenten der behördliche Fokus sich zunächst auf Sie richten wird. Ob Steuerfahndung, Kartellbehörden oder Staatsanwaltschaft, die Behörden nehmen zunächst den Unternehmer in das Visier.
Selbst bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen beispielsweise aufgrund anonymer Anzeigen dauern Ermittlungsverfahren einen langen Zeitraum.
Auch bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen ist es erfahrungsgemäß leider oft ein langer Weg, die Behörden hiervon zu überzeugen.
Auch wenn Sie persönlich sich nichts vorzuwerfen haben, ist es aus professioneller Sicht unerlässlich einen qualifizierten Wirtschaftsstrafverteidiger einzuschalten.
In Anbetracht der teilweise verheerenden Konsequenzen, verbietet es sich, die Sache ohne professionellen Beistand regeln zu wollen. Selbst wenn – was oft der Fall ist – die ermittelnden Behörden einen freundlichen Eindruck vermitteln, können Sie schon im Anfangsstadium unbedachte Worte später in Bedrängnis bringen.
Aufgrund unser längjährigen – erfolgreichen – Tätigkeit und der damit einhergehenden Expertise im Steuer und im Wirtschaftsstrafrecht beraten und begleiten wir Sie umfassend und qualifiziert. Wir übernehmen dabei sowohl die Verteidigung im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren, als auch die Abwehr der entsprechenden Ansprüche ggü. den Fachbehörden bzw. Gerichten (beispielsweise: Einspruchs und Finanzgerichtsverfahren gegen Steuerfestsetzungen, Widerspruch und Klage gegen Festsetzung von Sozialabgaben).
Zusammen mit unserer Abteilung für gewerblichen Rechtsschutz gehen wir gegen unzulässige Verdachtsberichterstattung vor bzw. verhindern diese soweit möglich präventiv.
Selbstverständlich sind wir auch im Bereich der vorbeugenden Beratung (compliance) für Ihr Unternehmen tätig bzw. unterstützen das Unternehmen als auch beispielsweise Behörden bei der tatsächlichen Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte (interne Untersuchungen/Internal Investigations).
Allein schon der Verdacht einer Straftat bzw. einer Ordnungswidrigkeit kann zu erheblich belastenden Maßnahmen der Behörden führen. Durchsuchungen und Vermögensarreste sind am Beginn eines Strafverfahrens der Regelfall. Neben einem hohen Imageschaden, der Unruhe in der Belegschaft können auch die finanziellen Konsequenzen eines Vermögensarrestes schnell für das Unternehmen existenzbedrohend werden. Hier zeigen wir Ihnen Lösungswege auf.
Bei Freiberuflern schließen sich oft bei strafrechtlichen Vorwürfen berufsrechtliche Maßnahmen der Aufsichtsbehörden an, die in Extremfällen bis zum Ausschluss vom Beruf führen können. Auch hier beraten und unterstützen wir.
Beispielsweise im Rahmen des Steuerstrafrechts kommt es öfter vor, dass man sich auf die Gestaltung des steuerlichen Beraters verlassen hat, welche von den Finanzbehörden sodann als illegal angesehen wird und zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führt. Gerade in diesen Fällen brauchen sie zwingend qualifizierten Beistand, der das Verfahren in die richtige Spur zu lenken versteht. Selbstverständlich arbeiten wir dabei mit Ihrem Steuerberater oder auch anderen Verteidigern bei mehreren Beschuldigten in Ihrem Interesse zusammen.
Selbst wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben: Ein Ermittlungsverfahren wird erst dann eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht. Um diesen Verdacht zu widerlegen bedarf es im Regelfall professioneller Unterstützung, die wir als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht bieten können.