Immobilienrecht

Immobilienrecht bei ALPMANN FRÖHLICH

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich zu allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Die Mitglieder unseres Teams verfügen über besondere individuelle Kenntnisse und Erfahrungen u.a. im Bereich der (notariellen) Vertragsgestaltung und –abwicklung, des öffentlichen Rechts, des Bau- und Architektenrechts sowie des Gesellschafts- und Steuerrechts.

Unser Ansatz. Auf den Punkt.

Wir lösen die im Rahmen der Entwicklung, der Unterhaltung und der Transaktion von Immobilien auftretenden Probleme in Ihrem Interesse zeitnah, nachhaltig und kostenbewusst. Wir arbeiten insbesondere für Investoren, Projektentwickler, die öffentliche Hand, Asset Manager, gewerbliche Mieter und Vermieter, Family Offices und Privatpersonen – gern auch grenzüberschreitend.

Rechtsanwälte für Immobilienrecht in unserer Kanzlei.

Immobilientransaktionen

  • Due Diligence (einschließlich der Prüfung des Grundstücksrechts, von Bestandsmietverträgen, des bestehenden Baurechts, umwelt- und altlastenrechtlicher Fragen)
  • Verhandlung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Kaufverträgen über Gesellschaftsanteile von Objektgesellschaften etc. (Asset oder Share Deal)
  • Verhandlung und Gestaltung von Darlehens- und Sicherheitenverträgen sowie Grundbucherklärungen (Grunddienstbarkeiten, Reallasten)
  • Unterstützung im Rahmen der Vertragsabwicklung (z.B. Prüfung von Auszahlungsvoraussetzungen)

Projektentwicklung

  • Gründung und Betreuung von Projekt-/Objektgesellschaften in enger Kooperation mit den steuerlichen Beratern
  • Schaffung des Baurechts (Verhandlung und Gestaltung von städtebaulichen Verträgen, Unterstützung in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren)
  • Verhandlung und Gestaltung von Bauträger-, Bau-, Planungs- und sonstigen projektbezogenen Verträgen; baubegleitende Beratung (Nachträge, Störungen des Bauablaufs, Insolvenz von Baubeteiligten etc.)
  • Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Verhandlung und Gestaltung von nachbarrechtlichen Vereinbarungen
  • Vermietung und Verwaltung der Bestandsimmobilie (Asset Management)
  • Beratung in der Krise des Immobilienprojekts (Verwertung von Kreditsicherheiten, Zwangsversteigerung und –verwaltung, Insolvenzrecht)
  • Verkauf der Immobilie

Asset Management und Mietrecht

  • Verhandlung und Ausarbeitung von Mietverträgen (für Geschäftsräume) und deren Ergänzungen
  • Beratung bei Insolvenzen von Mietern
  • Verhandlung und Ausarbeitung von Asset-Management- und Facility-Management-Verträgen
  • Beratung und Vertretung der Interessen von Mandanten und Bietern bei Ausschreibungsverfahren für Asset- und Facility-Management-Dienstleistungen
  • Beratung bei Umbauten, Erweiterungen und Renovierungen von bestehenden Gebäuden

Wir unterstützen Sie

Unsere Anwälte im Immobilienrecht können Sie telefonisch erreichen.