Arbeitsrecht

Umfassend beraten wir in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Neben den klassischen Bereichen wie z.B. der Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder Prozessführung vor dem Arbeitsgericht haben wir vielfältige Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen, auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bearbeitung von Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten sowie der betrieblichen Altersversorgung. Bei allen arbeitsrechtlichen Problemstellungen sind wir die Spezialisten an Ihrer Seite, geleitet von dem Gedanken „Gemeinsam. Stark.“.

Unser Fokus

Wir beraten und vertreten private und öffentliche sowie nationale und internationale Arbeitgeber aus unterschiedlichen Branchen, Vorstände, Geschäftsführer sowie leitende Führungskräfte, betreuen selbstverständlich aber auch Privatpersonen in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Bei allen außergerichtlichen sowie gerichtlichen Herausforderungen im Bereich Arbeitsrecht und damit zusammenhängenden Nebengebieten unterstützen wir. In diesem Rahmen entwickeln wir für Sie wirtschaftlich optimale und praxisgerechte Lösungen zu arbeitsrechtlichen Einzelfragen oder komplexen (grenzüberschreitenden) Sachverhalten.

Unser Kompetenzteam besteht aus Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mit jahrelanger praktischer Erfahrung. Wir vereinen fachliches und betriebswirtschaftliches Know-how mit dem Verständnis für die Besonderheiten verschiedener Branchen, Unternehmenskulturen und Mitarbeiterstrukturen. Der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten ist der Maßstab unserer Arbeit. Dieses Ziel erreichen wir durch eine kompetente, faire, respekt- und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. So bieten wir maßgeschneiderte und optimale Lösungen. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kompetenzteam stehen im wechselseitigen Austausch und sind darüber hinaus auch extern vielfältig vernetzt. Mit leidenschaftlichem Engagement setzen wir uns für Ihre Interessen ein.

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei

Gestaltung von Arbeitsverhältnissen

Der Arbeitsvertrag steht am Beginn des Arbeitsverhältnisses – und ist damit Grundlage späterer Machbarkeit bei notwendiger Flexibilisierung, Änderung oder Beendigung. Arbeitsvertragliche Klauseln entscheiden damit nicht zuletzt über den Erfolg des Unternehmens.

  • Erstellung bedarfsgerechter Arbeitsverträge
  • Änderung von Arbeitsverhältnissen/-bedingungen
  • Kündigungsangelegenheiten/Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Fremdpersonaleinsatz/Arbeitnehmerüberlassung (betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten, Unterstützung bei Genehmigungsverfahren)
  • Entwicklung und Einführung neuer Arbeitszeitmodelle
  • Einführung neuer Vergütungsmethoden (Zielvereinbarung)
  • Konzernarbeitsrecht, Matrixorganisationen

Prozessführung vor den Arbeitsgerichten

Wir treiben Sie nicht in den Streit, denn niemand streitet gerne. Gleichwohl kann der Gang zum Arbeitsgericht strategisch notwendig sein. Die Verteidigung Ihrer Position steht für uns an erster Stelle.

  • Strategische Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Vertretung von Unternehmen vor Arbeitsgerichten bundesweit in allen Instanzen
  • Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Arbeitnehmern bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Kündigungen und Ausscheidensvereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Arbeits-/Dienstverhältnissen

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung ist Baustein der Mitarbeiterbindung.; häufig auch schon in langer Unternehmenstradition angelegt als Betriebsrente oder Alterskapital. Die Finanzierungsinstrumente sollten regelmäßig überprüft werden – dabei ist die arbeitsrechtliche Umsetzung von grundlegender Bedeutung. Bei Transaktionen sind Ablöse- und Übertragungskonzepte entscheidend für das Gelingen einer Nachfolge

  • Einführung von Versorgungszusagen
  • Gestaltung von Anpassungen von Versorgungszusagen
  • Entwicklung von Ablösekonzepten, strategische Umsetzung
  • Beratung zur Handhabung von Pensionszusagen gegenüber Geschäftsführern und Vorständen
  • Unterstützung und Konzeptentwicklung zum Umgang mit Versorgungszusagen bei Umstrukturierungen und Transaktionen
  • Harmonisierung von Versorgungszusagen bei Transaktionen
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Änderung des Durchführungsweges von Versorgungszusagen
  • Begutachtung wirtschaftlicher Verwertbarkeit von Finanzierungsinstrumenten

Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen

  • Entwicklung von Personalkonzepten und Personalstrategien in Betrieben, Unternehmen und Konzernen
  • Begleitung bei Personalreduzierung (Gestaltung, Umsetzung, Unterstützung bei behördlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren)
  • Begleitung und Gestaltung bei Betriebsübergängen
  • Gestaltung von Mitbestimmungsstrukturen
  • Machbarkeitsuntersuchungen („Proof of Concept“)
  • Führung von Verhandlungen mit Betriebs- und Personalrat
  • Teilnahme an Einigungs- und Schlichtungsstelle
  • Strategische Umstrukturierungen von Unternehmen (u. a. Europäische Gesellschaftsformen (SE, SCE); grenzüberschreitende Verschmelzung)

Transaktionen und M&A

  • Arbeitsrechtliche Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen
  • Optimierung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Transaktion
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence
  • Gestaltung arbeitsrechtlicher Regelungen bei Unternehmenskaufs- oder Verschmelzungsverträgen
  • Harmonisierung von Arbeitsbedingungen auf individualvertraglicher, betrieblicher und tariflicher Ebene („Post-Merger-Integration“)

Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten

  • Vergütungs- und Vertragsgestaltung
  • Beendigung von Verträgen/Ausscheiden
  • Fragen der Organhaftung

Compliance im Bereich Arbeitsrecht

  • Erstellung und Einführung von Ethik-Richtlinien/Code of Conduct
  • Klärung von Fragen zum Arbeitnehmerdatenschutz
  • Durchsetzung von Sanktionen
  • Unterstützung der arbeitsrechtlichen Compliance-Organisation
  • Vertragsmanagement

Angelegenheiten der Betriebsverfassung

  • Erstellung von praktikablen Betriebsvereinbarungen
  • Verhandlungen mit dem Betriebs- und Personalrat sowie Gewerkschaften
  • Vertretung in Schlichtungs- und Einigungsstelle

Wir unterstützen Sie

Unsere Anwälte im Fachbereich Arbeitsrecht stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.