Insolvenzverwalter

ALPMANN FRÖHLICH steht Ihnen mit langjähriger praktischer Erfahrung in den Bereichen Insolvenzverwaltung, insolvenzrechtliche Beratung und Sanierungsberatung zur Seite. Mit Erfolg: Anwälte unserer Kanzlei werden regelmäßig bei verschiedenen Insolvenzgerichten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachen als Insolvenzverwalter bestellt. Wir setzen uns dafür ein, dass zeitnah Lösungen zwischen Gläubigern, Arbeitnehmern und Unternehmern erarbeitet werden, mit dem Ziel, das Unternehmen eventuell auch ohne Insolvenzverfahren schnellstmöglich zu sanieren, ohne dass Umsätze zurückgehen oder Kunden und Führungskräfte im Arbeitnehmerbereich sich anderweitig orientieren.

Gläubigerinformationssystem

Den Gläubigern im eröffneten Insolvenzverfahren bieten wir über das Gläubiger-Informations-System jederzeit einen aktuellen und umfassenden Überblick über die laufenden Insolvenz-Verfahren.

Sanierungsberatung
  • Entwicklung von Sanierungskonzepten und deren Vermittlung bei allen Beteiligten
  • Umsetzung und Überwachung des Sanierungskonzepts
  • wirtschaftsrechtliche, insolvenzrechtliche, arbeitsrechtliche und strafrechtliche Fragen
  • Berater oder Generalbevollmächtigter in der Eigenverwaltung während des gesamten Verfahrens
Insolvenzverwaltung
  • Insolvenzverwaltung und Stellung als Sachwalter in der Eigenverwaltung
  • Umsetzung und Überwachung des Sanierungskonzepts
  • Fokus auf Forttführung des Unternehmens, bestmögliche Gläubigerbefriedigung, Erhalt von Arbeitsplätzen und des profitablen Unternehmenskerns
Gläubigervertretung und Poolverwaltung
  • Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle zur Durchsetzung von Sicherungsrechten oder Haftungsansprüchen
  • Poolführer in Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter in unserer Kanzlei