Arbeitnehmererfindungsrecht

Erfindungen oder technische Verbesserungen werden sehr häufig von Arbeitnehmern während der Arbeit entwickelt. Arbeitgeber haben, wenn eine Erfindung oder Entwicklung während der Arbeitszeit entstanden ist, besondere Rechte daran. So kann der Arbeitgeber Arbeitnehmererfindungen in Anspruch nehmen und als gewerbliches Schutzrecht anmelden. Dies ermöglicht eine unternehmensinterne Nutzung der Erfindung, aber auch eine Lizenzvergabe an Dritte. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) regelt nicht nur die Frage der Meldung einer Erfindung, der Inanspruchnahme und Nutzung durch den Arbeitgeber, sondern auch den Anspruch auf angemessene Vergütung des Arbeitnehmers.

Die Festlegung einer Vergütung, die für beide Seiten angemessen und fair ist, stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber häufig vor große Herausforderungen. Wir unterstützen Sie sowohl proaktiv (z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, beim Etablieren von Prozessen und Abläufen für Arbeitnehmererfindungen im Unternehmen) als auch bei der Verhandlung und Festlegung von Arbeitnehmererfindervergütungen.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Allgemeine Handhabung von Arbeitnehmererfindungen
  • Etablieren entsprechender Prozesse und Abläufe im Unternehmen
  • Berechnung der Erfindervergütung
  • Übertragung von Erfindungen mitsamt entsprechenden Verträgen
  • Begleitung von Schlichtungsverfahren

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitnehmererfindungsrecht

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