Erbrecht

Ihr Partner im Erbrecht

Das Erbrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet. Im Erbrecht geht es um Verantwortung für Familienmitglieder, Angestellte und Vermögen, es geht um Vergangenes und Zukünftiges, und vor allem geht es um Menschen – Familien.

In diesem Spannungsfeld zwischen finanziellen Interessen und persönlichen Belangen unterstützen wir Sie als qualifizierte und erfahrene Juristen/-innen, verständnisvolle Berater/-innen und durchsetzungsstarke Interessenvertreter/-innen. Wir sind für Sie da, wenn es um die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Gesellschaftsverträgen, die Verwaltung von Nachlässen und die Realisierung von Ansprüchen geht.

Das sind wir

Mit zwei Fachanwälten/-innen im Erbrecht, zwei Fachanwälten im Steuerrecht und vier Notaren stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Erbrecht als kompetenter Partner zur Verfügung.

Unsere Mandanten schätzen dabei besonders unsere zügige Kommunikation, das vertrauensvolles Miteinander, unseren Blick für die familiäre Situation, unsere klare Auswertung der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation und unser konsequentes Handeln.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beratung und Gestaltung von Testamenten
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf Nachfolgeregelungen und Fortsetzung der Gesellschaft
  • Steuersparmodelle
  • Lebzeitige Übertragung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten
  • Unterstützung von Erben bei der Verwaltung des Nachlasses
  • Unterstützung von Erben bei der Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Testamentsvollstreckung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren wie beispielsweise Erbscheinverfahren, streitiges Verfahren auf Feststellung der Erben, Verfolgung von Ansprüchen des Erben/der Erbin oder des Pflichtteilsberechtigten/der Pflichtteilsberechtigten und Teilungsversteigerungsverfahren

Rechtsanwälte für Erbrecht in unserer Kanzlei

Gestalten: Sie möchten Ihren Nachlass regeln und/oder Ihre Nachfolgeplanung im Unternehmen in Angriff nehmen?

Das Unternehmen, der Hof, die Immobilie, das sonstige Vermögen und die letztwillige Verfügung sind diejenigen Dinge, die neben Erinnerungen von dem Verstorbenen/der Verstorbenen zurückbleiben. Schaffen Sie mit unserer Hilfe Regelungen, die Streit und persönliche Verletzungen der Hinterbliebenen vermeiden und den Fortbestand des Unternehmens oder des Hofes sichern. Formulieren Sie mit unserer Unterstützung Ihren letzten Willen juristisch so, dass nach Ihrem Ableben keine Zweifel darüber bestehen, was Sie wirklich wollten.

Sie haben beobachtet, dass die Immobilienpreise steigen und machen sich Gedanken darüber, ob Ihre Erben Ihre Immobilie/Ihre Immobilien nach Ihrem Tod überhaupt halten können oder die Immobilie/die Immobilien zur Tilgung der Erbschaftsteuer werden verkaufen müssen?

  • In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater gestalten wir mit Ihnen Ihre Nachfolge in Vermögenspositionen unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte.

Sie denken darüber nach, zur Ausnutzung von Steuerfreibeträgen bereits zu Lebzeiten Vermögen auf andere Personen/Familienangehörige zu übertragen?

  • Wir prüfen zusammen mit Ihrem Steuerberater steuerliche Vor- und Nachteile der lebzeitigen Übertragung und besprechen mit Ihnen Ihre finanzielle Absicherung im Alter. Auch beraten wir Sie im Hinblick auf die erbrechtlichen Auswirkungen und die Pflichtteilsrelevanz einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Gestaltung eines Übergabevertrages entweder als Rechtsanwälte/-innen beratend oder als Notare/-innen ausführend zu Seite.

Sie sind selbständig, Kaufmann, Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft und fragen sich, welche Konsequenzen Ihr Ableben für die Gesellschaft und Ihre Erben hätte? Sie wollen Ihre Nachfolge in das Unternehmen aktiv gestalten, einen Nachfolger bestimmen oder die Kriterien für die Auswahl eines Nachfolgers festlegen?

  • Wir beraten Sie im Hinblick auf die Erteilung einer Vollmacht, die bereits zu Ihren Lebzeiten und ggf. über den Tod hinaus greift.
  • Wir informieren Sie über die rechtlichen Folgen Ihres Ablebens für die Gesellschaft und die Erben, beispielsweise darüber, ob Gesellschaften per Gesetz fortbestehen oder aufgelöst werden, oder wer die Haftung für bestehende Verbindlichkeiten übernimmt. Gemeinsam besprechen wir mögliche Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen.
  • Wir gestalten mit Ihnen auch insofern Ihre letztwillige Verfügung, Vollmachten und insbesondere Gesellschaftsverträge – entweder als Anwälte oder als Notare.

Sie sind Inhaber eines Hofes im Sinne der Höfeordnung und planen den Hof bereits zu Lebzeiten an einen Hoferben zu übergeben? Gleichzeitig soll die Abfindung der weichenden Hoferben geregelt werden?

  • Wir prüfen für Sie die Voraussetzung und Konsequenzen einer Hofübergabe im Sinne der Höfeordnung und gestalten als Notare einen Hofübergabevertrag für Sie, der auch Ihre Absicherung im Alter berücksichtigt.

Sie haben Vermögen im Ausland oder möchten einen Wohnsitz im Ausland begründen und fragen sich, ob dieser Umstand etwas an der von Ihnen vorgesehenen Erbfolgeregelung ändert?

  • Wir informieren Sie über die Auswirkungen des Auslandbezuges, die insofern ggf. greifenden Regelungen der EU-Erbrechtsverordnung und die Möglichkeit einer Rechtswahl.

Sie haben Vermögen, auf dessen Erhalt und Verwendung Sie auch nach Ihrem Ableben Einfluss haben möchten?

  • Wir beraten Sie im Hinblick auf mögliche testamentarische Gestaltungen wie die Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge oder sinnvolle Alternativen.
  • Gerne begleiten wir Sie auch als Notare bei der Gründung einer (Familien-) Stiftung.

Sie möchten mit weiteren Familienangehörigen gemeinsam über die Vermögensnachfolge sprechen und eine bereits zu Lebzeiten verbindliche Nachlassregelung treffen?

Wir begleiten und moderieren Gespräche innerhalb Ihrer Familie und entwerfen als Notarefür Sie einen Erbvertrag.

Sie sind geschieden, wiederverheiratet und/oder leben in einer Patchworkfamilie?

  • Hier gilt es im Hinblick auf den geschiedenen Ehegatten, Kinder aus erster Ehe, die ggf. noch minderjährig sind, Kinder des neuen Ehepartners und die Absicherung des neuen Ehepartners sowie gemeinsames Vermögen der Ehepartner einiges zu beachten. Wer verwaltet das Vermögen minderjähriger Kinder? Wie stellen Sie sicher, dass Ihr geschiedener Ehegatte nicht an dem Vermögen partizipiert, das Ihren Kindern zukommen soll? Wie schaffen Sie es, eine Nachlassregelung zu finden, die Streit zwischen Ihren Kindern und Ihrem aktuellen Ehegatten vorbeugt?
  • Mithilfe unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie eine auf Ihre familiäre Situation abgestimmte Lösung und sind Ihnen bei der Formulierung Ihrer testamentarischen Verfügung behilflich.

Sie möchten für den Fall vorsorgen, dass Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen keine Entscheidungen mehr treffen können?

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung - gerne auch als Notare.

Verwalten: Sie haben geerbt und sind ggf. Mitglied einer Erbengemeinschaft?

Ein Familienangehöriger/eine Familienangehörige oder ein Freund/eine Freundin ist gestorben und der Nachlass fällt Ihnen zu. Sie fragen sich, was zu tun und zu beachten ist.

Sie haben einen Trauerfall in der Familie oder im Freundeskreis zu beklagen, benötigen Zeit, Ihre Trauer zu bewältigen, sind gleichzeitig als Erbe jedoch mit zahlreichen Aufgaben konfrontiert.

  • Wir stehen Ihnen zur Seite. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Banken, Versicherungen, dem Finanzamt und dem Nachlassgericht für Sie.

Es ist kein Testament des Verstorbenen/der Verstorbenen vorhanden, es ist ein unklar formuliertes Testament vorhanden oder es liegen mehrere sich widersprechende Testamente vor?

  • Wir werten die Rechtslage für Sie aus und prüfen, wer Erbe und ggf. zu welcher Erbquote geworden ist.
  • Wir helfen Ihnen, Fristen und Verjährungszeiträume zu beachten und rechtzeitig Ihnen zustehende Rechte geltend zu machen.

Viele Banken und Versicherungen verlangen in jedem Todesfall als Erbnachweis die Vorlage eines Erbscheins.

  • Dies ist jedoch nicht richtig. Nicht in jedem Fall ist ein Erbschein vorzulegen. Ggf. kann die Erbfolge auch durch ein notarielles Testament und Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts nachgewiesen werden.
  • Wir unterstützen Sie, Informationen über den Nachlass von Banken und Versicherungen zu erhalten.

Es befindet sich eine Immobilie im Nachlass?

  • Wir bereiten für Sie den durch Sie persönlich beim Nachlassgericht zu stellenden Antrag auf Erteilung eines Erbscheins vor oder unsere Notare beurkunden Ihren Erbscheinsantrag direkt für Sie.

Die Erbfolge nach dem Verstorbenen/der Verstorbenen ist unklar bzw. unter den potentiellen Erben streitig?

  • Wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen eines streitigen Erbscheinverfahrens oder einer Erbenfeststellungsklage.

Einer der Miterben verwaltet und „verteilt“ den Nachlass ohne die übrigen Miterben einzubeziehen? Oder ein Miterbe beteiligt sich nicht an erforderlichen Maßnahmen wie der Tilgung von Verbindlichkeiten des Erblassers/der Erblasserin?

  • Wir stellen als Ihre Interessenvertreter sicher, dass der Nachlass durch die Erbengemeinschaft gemeinschaftlich in Besitz genommen und verwaltet wird sowie gemeinsam ein Plan zur Auseinandersetzung des Nachlasses erstellt wird. Sofern notwendig beantragen wir bei dem zuständigen Gericht die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder den Erlass einer einstweiligen Verfügung.
  • Im Falle der fehlenden Mitwirkung von Miterben setzen wir Ihren Anspruch auf Zustimmung der übrigen Miterben zu Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses durch – wenn notwendig im Klageweg.

Zum Nachlass gehören erhebliche Verbindlichkeiten und Sie befürchten, mit Ihrem Privatvermögen für diese Verbindlichkeiten (Schulden) zu haften?

  • Wir ergreifen zusammen mit Ihnen die notwendigen Maßnahmen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken und Ihr Privatvermögen zu sichern.

Sie möchten sich mit den übrigen Erben auf eine „Verteilung“ des Nachlasses verständigen?

  • Wir stellen den Nachlass anhand eines Verzeichnisses übersichtlich für Sie zusammen, prüfen, ob der Nachlass reif ist, auseinandergesetzt zu werden, moderieren ein Gespräch unter den Miterben und formulieren für Sie eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung.
  • Sofern Immobilien zum Nachlass gehören, ist auch hier die notarielle Beurkundung erforderlich. Unsere Notare stehen Ihnen zur Verfügung.

Realisieren: Sie finden keine Einigung unter den Miterben und möchten Ihre Ansprüche als Erbe nun durchsetzen?

Sie sind als Abkömmling oder Ehegatte des Verstorbenen/der Verstorbenen enterbt und möchten Ihre Pflichtteilsansprüche realisieren? Die Regelungen zum Erbrecht sind komplex und daher ist es einem juristischen Laien oft nicht möglich, selbst zu bestimmen, welche Ansprüche ihm am Nachlass eines verstorbenen Familienangehörigen zustehen. Scheuen Sie sich nicht, hierbei anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung ist kein Zeichen dafür, dass Sie sich „streiten“ möchten.

Wir finden „den richtigen Ton“ in der Kommunikation mit Ihren weiteren Familienangehörigen.

Manchmal lässt sich Streit aufgrund der fehlenden Einsicht von beteiligten Personen jedoch nicht vermeiden. In diesem Fall werden wir Ihre Rechte konsequent verfolgen und Ihre Ansprüche ggf. gerichtlich geltend machen.

Sie sind als Abkömmling oder Ehegatte/Ehegattin oder Lebenspartner/Lebenspartnerin des Verstorbenen/ der Verstorbenen enterbt und fragen sich, welche Ansprüche Sie nun haben?

  • Wir beraten Sie im Hinblick auf Ihren so genannten Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben/den Erben. Wir machen Ihren Anspruch auf Auskunft über den Bestand und Wert des Nachlasses gegenüber dem Erben/den Erben geltend, klären ausgleichspflichtige bzw. pflichtteilsrelevante Schenkungen des Erblassers/der Erblasserin zu Lebzeiten auf und berechnen schließlich Ihre konkreten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Der Erbe/die Erben verweigern Ihnen als Pflichtteilsberechtigtem/Pflichtteilsberechtigter gegenüber Auskünfte über den Nachlass und Schenkungen oder die erteilten Auskünfte sind nachweislich unvollständig?

  • Wir setzen Ihre Auskunftsansprüche und Ihre danach zu berechnenden Pflichtteilsansprüche gerichtlich durch.

Ihre Eltern haben ihren Hof im Sinne der Höfeordnung an eine andere Person als Hoferben übertragen?

  • Beachten Sie, dass der Erbfall im Hinblick auf den Hof als mit der Übergabe eingetreten gilt. Wir machen für Sie fristgerecht Ihren Anspruch auf Abfindung geltend.

Sie sind im Rahmen eines Erbvertrages oder gemeinschaftlichen Testamentes von Ehegatten als Erbe eingesetzt worden. Der Erblasser/die Erblasserin hat jedoch noch zu Lebzeiten sein/ihr wesentliches Vermögen verschenkt?

  • Wir beraten Sie im Hinblick darauf, ob Sie im Erbfall das verschenkte Vermögen wieder herausverlangen können und machen den Herausgabeanspruch für Sie gegenüber dem Beschenkten geltend.

Zum Nachlass gehört eine Immobilie oder anderweitig nicht unter den Erben teilbares Vermögen? Sie können sich mit den Miterben nicht über den Wert, die Aufteilung und/oder die Verwertung der Immobilie/des Nachlassgegenstandes verständigen?

  • Wir unterstützen Sie ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen dabei, doch noch eine einvernehmliche Lösung unter den Miterben zu erzielen. Sollte eine solche Einigung nicht möglich sein, droht eine Teilungsversteigerung. Wir leiten eine solche gerichtliche Teilungsversteigerung für Sie ein bzw. vertreten Sie im Teilungsversteigerungsverfahren.

Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft, die sich in Bezug auf die „Aufteilung“ des Nachlasses und die Anrechnung bereits zu Lebzeiten erhaltener Geschenke auf das Erbe zerstritten hat?

  • Wir entwickeln zusammen mit Ihnen eine Strategie, wie Sie aus dieser Situation herauskommen und vertreten Ihre Interessen im Rahmen der Erbauseinandersetzung. Sofern erforderlich entwickeln wir einen Teilungsplan und erheben für Sie Klage gegen die übrigen Miterben auf Zustimmung zu diesem Teilungsplan.

Wir unterstützen Sie

Unsere Anwälte im Bereich Erbrecht können Sie telefonisch erreichen.