Steuerberaterrecht

Steuerberater(Freiberufler-)recht

Aufgrund der jahrelangen Expertise und wiederholten Empfehlungen der Steuerberaterkammern Westfalen-Lippe und Düsseldorf ist ein weiteres Spezialgebiet unserer Kanzlei das „Recht der Steuerberater“.

Gerade als “Berater“ geht der Großteil der eigenen Zeit für die inhaltliche Beratung der Mandanten drauf. Das Grundgerüst, die Form der Zusammenarbeit mit Berufskollegen, das Berufsrecht selbst und nicht zuletzt das Vergütungsrecht bleiben dabei inhaltlich manchmal auf der Strecke.

Hierbei unterstützen wir Sie bei allen aufkommenden Fragestellungen.

Steuerberaterrecht mit ALPMANN FRÖHLICH

Wir bieten Steuerberatern Hilfestellung in vielen Bereichen ann : sei es bei der Gründung oder Übertragung wie auch der Auseinandersetzung von Freiberuflergesellschaften, sei es bei der Durchsetzung von Honorar oder - was leider auch immer wieder vorkommt bei der Abwehr von Regressansprüchen. Selbstverständlich unterstützen wir auch in allen Angelegenheiten des Berufsrechts, hier unter anderem in Verfahren der Berufsaufsicht oder Berufsgerichtsbarkeit. Angehende Berater unterstützen wir ebenfalls im Bereich der Prüfungsanfechtung.

Leistungsübersicht
  1. Gründung von Steuerberatungsgesellschaften und Hilfestellung bei Erwerb, Veräußerung und Auseinandersetzung
  2. Durchsetzung von Honorar für steuerberatenden Berufe (StBVV)
  3. Abwehr von Regressen
  4. Vertretung in berufsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere der Berufsaufsicht und Berufsgerichtsbarkeit.
  5. Prüfungsanfechtung Steuerberaterprüfung

Rechtsanwälte für Steuerberaterrecht in unserer Kanzlei

Wir unterstützen Sie

Unsere Anwälte im Steuerberaterrecht können Sie telefonisch erreichen.