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17.01.2025

Produkthaftung wird verschärft – was die neue Produkthaftungsrichtlinie für Unternehmen bedeutet

Die neue Produkthaftungsrichtlinie tritt zum 08.12.2024 in Kraft und bringt erhebliche Änderungen mit sich... Was ist neu? Was ist zu beachten?

  • Erweiterter Produktbegriff: Software, einschließlich Künstlicher Intelligenz, wird nun ausdrücklich als Produkt anerkannt, was die Haftung auf digitale Produkte ausweiten kann.
  • Einbeziehung digitaler Dienste: Integrierte oder verbundene digitale Dienste, wie Sprachassistenten, fallen unter die Richtlinie, wodurch grundsätzlich Hersteller für deren Sicherheit verantwortlich sind.
  • Neudefinition des Fehlerbegriffs: Produkte gelten als fehlerhaft, wenn sie gesetzlichen Sicherheitsvorgaben nicht entsprechen oder sicherheitsrelevante Cybersicherheitsanforderungen nicht erfüllen, was insbesondere auch Hackerangriffe umfassen kann.
  • Erweiterter Haftungskreis: Neben Herstellern und Importeuren können nun auch Fulfilment-Dienstleister und Bevollmächtigte des Herstellers haften; unter bestimmten Umständen können sogar Online-Plattformen zur Verantwortung gezogen werden.
  • Der Geschädigte bleibt grundsätzlich beweispflichtig für Produktfehler, Schaden und Kausalität - kann jedoch künftig dank neuer Vermutungsregeln allein durch die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers oder Zusammenhangs verschuldensunabhängigen Schadensersatz geltend machen.

Die Produkthaftungsrichtline muss in Deutschland innerhalb von zwei Jahren in nationale Gesetze umgesetzt werden. Vorbereitung ist alles – u. a. sind Anpassungen des Vertragsmanagements wohl unabdingbar.

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