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29.10.2025

Neue Schutzmöglichkeiten für regionale Produkte: Geografische Angaben bald auch für Handwerk und Industrie

Ab dem 1. Dezember 2025 tritt eine wichtige Änderung für das europäische Schutzsystem geografischer Angaben in Kraft. Erstmals können dann auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse europaweit als geografische Angaben geschützt werden – ähnlich wie bisher Agrarprodukte und Lebensmittel. Für viele Unternehmen, insbesondere im Handwerk und in der regionalen Industrie, eröffnet sich damit eine neue Möglichkeit, ihre Herkunfts- und Qualitätsbezeichnungen rechtlich abzusichern und gezielt zu vermarkten.

Was bisher galt – und was sich ändert

Bislang konnten nur landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel geografisch geschützt werden, etwa der „Schwarzwälder Schinken“ oder der „Allgäuer Emmentaler“. Für handwerkliche oder industrielle Produkte fehlte bislang eine vergleichbare Rechtsgrundlage auf EU-Ebene.

Das ändert sich nun mit der Verordnung (EU) 2023/2411 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse, die am 18. Oktober 2023 in Kraft trat. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist ist das System ab 1. Dezember 2025 anwendbar.

Damit können künftig auch Produkte wie „Solinger Messer“, „Erzgebirgische Holzkunst“ oder „Meißner Porzellan“ europaweit als geografische Angaben geschützt werden – also Bezeichnungen, die auf einen bestimmten Herkunftsort hinweisen und für dort hergestellte Erzeugnisse mit typischen Eigenschaften stehen.

Ziele der neuen Regelung

Die neue EU-Verordnung verfolgt gleich mehrere Ziele:

  • Stärkung regionaler Identität und Wettbewerbsfähigkeit: Regionale Qualitätsprodukte sollen besser vor Nachahmung geschützt werden.
  • Förderung traditioneller Fertigungstechniken: Handwerksbetriebe und kleine Industrien erhalten einen Anreiz, ihr Know-how zu bewahren.
  • Verbraucherschutz: Kundinnen und Kunden können künftig sicherer erkennen, woher ein Produkt stammt und wofür es steht.

Damit schließt die EU eine Schutzlücke und stärkt insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, deren Markenwert eng mit ihrer Herkunft verbunden ist.

Wer kann Schutz beantragen – und wie läuft das Verfahren ab?

Antragsberechtigt sind in der Regel Erzeugervereinigungen, also Zusammenschlüsse von Herstellern oder Verbänden, die ein bestimmtes regionales Erzeugnis repräsentieren. In Ausnahmefällen kann auch ein einzelner Hersteller den Antrag stellen, wenn er der einzige Produzent des Erzeugnisses ist.

Die Anmeldung erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das nationale Anlaufstelle und Vermittlungsstelle gegenüber dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) ist. Dort werden die Anträge zentral geprüft und im EU-Register für geografische Angaben eingetragen.

Erforderlich sind insbesondere:

  • ein detailliertes Produktspezifikationsdokument (Beschreibung, Qualität, Produktionsgebiet),
  • ein Nachweis der Verbindung zwischen Produkt und Region,
  • und Angaben zur Kontrolle und Überwachung der Produktion.

Abgrenzung zum Markenrecht

Die neue Schutzkategorie ergänzt das bestehende Markenrecht, ersetzt es aber nicht. Während eine Marke ein Individualkennzeichen eines Unternehmens ist, steht die geografische Angabe für eine regionale Herkunftsbezeichnung, die allen berechtigten Produzenten derselben Region offensteht. Eine geografische Angabe kann daher nicht von einem einzelnen Unternehmen monopolisiert werden – sie dient dem kollektiven Schutz einer regionaltypischen Erzeugung.

Gleichwohl sollten Unternehmen ihre Markenstrategie frühzeitig anpassen, um Überschneidungen oder Konflikte zu vermeiden, etwa zwischen bestehenden Marken und neuen geografischen Angaben.

Warum jetzt Handlungsbedarf besteht

Auch wenn das System erst im Dezember 2025 gilt, ist die Vorbereitung jetzt sinnvoll. Viele Betriebe werden Zeit benötigen, um:

  • ihre Produktdokumentation und Qualitätsnachweise zu erstellen,
  • Erzeugervereinigungen zu organisieren oder sich diesen anzuschließen,
  • und den Schutzantrag strategisch mit bestehenden Markenrechten abzustimmen.

Gerade bei traditionellen oder lokal geprägten Produkten kann sich der Schutz als wirtschaftlicher Wettbewerbsvorteil erweisen – sowohl gegenüber Nachahmern als auch im internationalen Export.

FAQ: Häufige Fragen zur neuen EU-Regelung

Was ist eine geografische Angabe?
Eine geografische Angabe (GI) ist eine Herkunftsbezeichnung, die ein Produkt mit einer bestimmten Region verbindet, wenn Qualität, Ruf oder andere Merkmale auf diesen Ursprung zurückzuführen sind.

Wie unterscheidet sich der Schutz von einer Marke?
Eine Marke schützt ein individuelles Kennzeichen; eine geografische Angabe schützt die gemeinsame Herkunftsbezeichnung einer ganzen Region. Beides kann nebeneinander bestehen.

Wie lange gilt der Schutz?
Der Schutz besteht unbefristet, solange die eingetragenen Bedingungen eingehalten und kontrolliert werden.

Was kostet der Schutz?
Die Kosten hängen vom Aufwand des Antragsverfahrens ab. Gebühren können beim DPMA oder EUIPO anfallen.

Fazit

Mit der neuen EU-Verordnung entsteht ein wichtiges Instrument zur Stärkung regionaler Produktidentität – weit über den Agrarsektor hinaus. Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen sollten die Zeit bis Dezember 2025 nutzen, um ihre Erzeugnisse, Herkunftsangaben und IP-Strategien auf die neue Schutzmöglichkeit vorzubereiten.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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