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20.01.2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt – Online-Shop-Betreiber sind (mal wieder) gefordert

Ab dem 29.06.2025 gilt das BFSG für alle Unternehmen, die im Online-Business tätig sind und mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen sowie einem Jahresumsatz von mindestens EUR 2 Mio. aufweisen.

Das BFSG sieht vor, dass Online-Shops so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Und: Betreiber sind verpflichtet, in Ihren AGB über die Barrierefreiheit ihres Angebots zu informieren.

Wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll/ muss, lässt der Gesetzgeber – wie häufig – offen. Verstöße sind bußgeldbewehrt; auch wettbewerbsrechtlich könnte das BFSG eine Rolle spielen.

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