2025 beginnt insbesondere für Webshop-Betreiber mit einer guten (oder schlechten?) Nachricht...
Die europäische OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird am 20. Juli 2025 eingestellt. Onlinehändler sind derzeit insbesondere verpflichtet, einen leicht zugänglichen, klickbaren Link zu dieser Plattform bereitzustellen – dies wird meist im Impressum umgesetzt - und ist in Webshop-AGB zu implementieren.
Die Plattform wird eingestellt, da sie kaum genutzt wurde; lediglich etwa 200 Fälle pro Jahr in der gesamten EU wurden über sie abgewickelt. Eine bürokratische Idee, die in der Praxis nicht gelebt wurde.
Aus unserer Sicht stellen sich insbesondere zwei spannende Folgefragen: Was passiert, wenn der Link nicht entfernt wird - besteht dann ab dem 21.07.2025 ggf. ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Irreführung? Und: Wurde bisher wegen der fehlenden Information bzw. Verlinkung eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben – kann diese ab dem 21.07.2025 gekündigt werden?
Melden Sie sich gerne, wenn hierzu Fragen bestehen.