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22.01.2024

Aus für Greenwashing bei Produktbewerbung absehbar – EU-Parlament verabschiedet Richtlinie

„Umweltschonend“, „klimafreundlich“ oder „öko“ - derartige allgemeine Umweltaussagen sollen innerhalb der EU bald verboten sein, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann.

Das EU-Parlament gab am 17.01.2024 grünes Licht für eine Richtlinie, die die Produktkennzeichnung verbessert und irreführende Umweltaussagen verbietet.

Auch Aussagen wie „klimaneutral“, “klimaschonend“, „CO2-positiv“ oder „mit reduziertem CO2-Fußabdruck“, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen, werden danach strenger als bisher reguliert. Die Bewerbung von Produkten mit diesen Aussagen ist verboten, wenn sie sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts beziehen. Zulässig sind sie nur, wenn sie auf den tatsächlichen Auswirkungen auf den Lebenszyklus des betreffenden Produkts beruhen.

Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn diese auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staattlichen Stellen eingeführt worden sind.

Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament (Grüne) erklärte u.a., es dürfe " nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos, die Ausrichtung einer Fußballweltmeisterschaft oder die Herstellung von Kosmetika klimaneutral macht.“

Die Richtlinie enthält daneben weitere Neuerungen, etwa zu (unbegründeten) Aussagen zur Haltbarkeit. Die Pressemitteilung des Europaparlaments findet sich hier.

Wie geht es weiter? Der Rat muss noch zustimmen, damit das Gesetz endgültig in Kraft treten kann. Das gilt aber als Formsache. Danach wird die Richtlinie im Amtsblatt verkündet, und die Mitgliedstaaten haben 2 Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Autorin: Karoline Langen

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