Aktuelles
04.05.2026

2026 im Überblick: Neue Pflichten für Hersteller und Händler

Im Jahr 2026 treten auf Basis europäischer Vorgaben neue Pflichten in Kraft, welche zentrale Bereiche wie Vertrieb, Marketing, Produktgestaltung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz betreffen. Für Unternehmer:innen empfiehlt sich ein frühzeitiger, strukturierter Blick auf die einzelnen Umsetzungszeitpunkte und deren Zusammenspiel.

Ab 19. Juni 2026: Widerrufsbutton

Bereits im Juni 2026 entwickelt sich die weitere Standardisierung von Widerrufsprozessen im Fernabsatz. Für Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, wird der Widerruf per Button zum Thema. Inhaltlich wird sich vieles an der bekannten Logik des Kündigungsbuttons orientieren: ein gut auffindbarer, klar bezeichneter Weg, der den Widerruf ohne Hürden ermöglicht.

Ab 2. August 2026: KI-Transparenz nach dem AI Act

Ab August 2026 greifen zentrale Transparenzpflichten des EU AI Act. Unternehmen, die KI einsetzen – etwa zur Erstellung oder Bearbeitung von Texten, Bildern, Audio- oder Videoinhalten –, müssen in bestimmten Fällen kenntlich machen, dass Inhalte KI-generiert oder wesentlich verändert wurden. Dies erfordert interne Klarheit über den KI-Einsatz sowie die Sicherstellung entsprechender Kennzeichnungs- und Freigabeprozesse.

Ab 27. September 2026: Umweltwerbung sowie Gewährleistungs- und Garantiehinweise

Ende September 2026 treten mehrere verbraucherschutzrechtliche Neuerungen parallel in Kraft. Die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im UWG verschärft die Anforderungen an umweltbezogene Werbung erheblich. Allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind nur noch zulässig, wenn sie auf belastbaren und überprüfbaren Nachweisen beruhen.

Gleichzeitig werden neue Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantien wirksam. Unternehmen müssen einen standardisierten Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung bereitstellen. Ergänzend kann eine produktspezifische GARAN-Kennzeichnung erforderlich werden, wenn bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien von über zwei Jahren vorliegen.

Bis 9. Dezember 2026: Erweiterung der Produkthaftung u. a. auf Software

Zum Jahresende wird die Umsetzung der reformierten Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht erwartet. Diese erweitert die Haftung insbesondere auf Software, digitale Produkte und KI-Systeme. Unternehmen sollten ihre Produktdokumentation, Update- und Sicherheitsprozesse sowie vertragliche Regelungen in der Lieferkette entsprechend anpassen.

To Do: Umsetzung bereits jetzt angehen

Die einzelnen Vorgaben treten zwar einzeln in Kraft, betreffen jedoch zusammenhängende Bereiche. Es macht daher Sinn, Werbeaussagen, Verbraucherinformationen, KI-Einsatz, Produkthaftung und digitale Prozesse nicht isoliert zu betrachten, sondern ganzeinheitlich anzugehen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Analyse und praktischen Umsetzung dieser Anforderungen – von der Überarbeitung von Green Claims und Garantiekommunikation über die Einführung von KI-Kennzeichnungsprozessen bis hin zur Anpassung Ihrer Online-Shops. Ziel ist ein konsistenter, rechtssicherer und zugleich praxistauglicher Ansatz für die anstehenden regulatorischen Veränderungen.

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