Bank- und
Kapitalmarktrecht

In allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten und betreuen wir Sie in unserem Dezernat „Bank- und Kapitalmarktrecht“. Wir sind dabei Ansprechpartner für Banken und Kunden. Wir vertreten Sie regelmäßig gerichtlich und außergerichtlich.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auch im Zusammenspiel zwischen Bank- und Insolvenzrecht. So vertreten wir Sie bei der Geltendmachung und der Abwehr insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Sicherungsrechten vor und im Insolvenzverfahren.

Wir versuchen zunächst außerhalb gerichtlicher Verfahren Lösungen zu finden. Dabei ist die Vertragsgestaltung gerade im Darlehns- und Sicherheitenrecht wie aber auch im Leasing- und Mietkaufvertragsrecht für uns von erheblicher Bedeutung. Gerne vertreten wir Sie auch gerichtlich in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Leistungsübersicht
  • Bankaufsichtsrecht
  • Bankvertragsrecht
  • Bankkonten und dessen Sonderformen
  • Depotgeschäft
  • Einlagen- und Kreditgeschäft sowie Kreditsicherung
  • Factoring/ Leasing
  • Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten
  • Insolvenzrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Prospekthaftung
  • Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr
  • Vermögensverwaltung
  • Wertpapierhandel

Rechtsanwälte für Bankrecht in unserer Kanzlei

Wir unterstützen Sie

Unsere Anwälte im Fachbereich Bankrecht stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.