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17.07.2025

„Taskforce“ in NRW jagt Influencer! – Es drohen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (im besonders schweren Fall)!

Wie ist die Ausgangslage?

Spätestens mit der „Fenix-Entscheidung“ des EuGH (EuGH Urteil vom 28.02.2023 – C-695/20) sind die steuerlichen Pflichten von Influencern zunehmend in den Fokus der Steuerbehörden gerückt.

Gegenwärtig werden allein in NRW bereits rund 200 Strafverfahren gegen Influencer geführt. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW (LBF NRW) geht indes mit großen Schritten weiter voran und wertet mit einer eigens eingerichteten Taskforce ein Datenpaket mit rund 6000 Datensätzen aus. Nach Angaben des LBF NRW soll es hier Hinweise auf nicht versteuerte Gewinne von Influencern aus Werbung, Abos und Co. geben.

Welche Konsequenzen drohen?

Bei den im Raum stehenden durchschnittlich fünfstelligen und in Einzelfällen im Millionenbereich angesiedelten steuerlichen Fehlbeträgen drohen nicht nur hohe Steuernachzahlungen. Auch stehen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung – abhängig von den gegenständlichen Summen möglicherweise sogar im besonders schweren Fall – im Raum. Hier können Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren drohen. Insoweit gilt zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH ein besonders schwerer Fall bereits ab einer Steuerverkürzung von mehr als 50.000,00 EUR pro Tat angenommen wird. Bei Schadensbeträgen ab 1 Mio. EUR scheidet nach dieser gefestigten Rechtsprechung regelmäßig eine Strafaussetzung zur Bewährung aus.

Sollten hierzu Fragen aufkommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.

(Quelle: Verdacht auf Steuerbetrug in großem Stil: LBF NRW wertet Influencer-Datenpaket aus | Finanzverwaltung NRW)

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