Für viele Unternehmen stellt eine Marke weit mehr dar als nur ein Name auf der Verpackung ihrer Waren oder ein Logo in der Firmenpräsentation. Sie ist ein wesentlicher Teil der Unternehmensidentität und steht für Qualität, Vertrauen sowie Wiedererkennbarkeit.
Kunden verbinden mit einer Marke bestimmte Werte, Erfahrungen und Produkteigenschaften, die langfristig das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit sichern. Doch was passiert, wenn ein Konkurrent plötzlich denselben Namen als Marke anmeldet – oder eine ähnliche Marke nutzt, die bei Kunden zu Verwechslungen führen kann? In solchen Fällen zeigt sich schnell: Ohne eine rechtzeitige Markenanmeldung steht ein Unternehmen unter Umständen mit leeren Händen da.
Dieser Beitrag erklärt, weshalb eine rechtzeitige Markenanmeldung – sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene – so wichtig ist und warum der bloße Verlass auf nicht eingetragene Rechte oftmals nicht genügt.
Eine Marke ist weit mehr als nur ein einprägsamer Produktname, ein cleverer Slogan oder ein auffälliges Logo auf einer Website. Sie prägt nicht nur das Bild, das Kunden mit einem Unternehmen verbinden, sondern stellt auch einen erheblichen immateriellen Vermögenswert dar. Stringent aufgebaute und konsequent geschützte Markenportfolios können maßgeblich zur Gesamtbewertung eines Unternehmens beitragen und bei Unternehmensverkäufen oder Investitionsentscheidungen eine entscheidende Rolle spielen.
Viele Unternehmer sind der Auffassung, dass sich eine Marke schon allein durch ihren Gebrauch schützt. Tatsächlich sieht auch das deutsche Recht den sogenannten Markenschutz durch Benutzung vor. Gemäß § 4 Nr. 2 des Markengesetzes (MarkenG) kann ein Kennzeichen auch ohne Eintragung dann Schutz genießen, wenn es im geschäftlichen Verkehr eine Verkehrsgeltung erlangt hat.
Doch hier liegt das Problem:
Kurzum: Wer sich allein auf nicht eingetragene Rechte verlässt, bewegt sich auf einem rechtlich unsicheren Boden. Eine formale Markeneintragung bietet deutlich mehr Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit.
Bei der Entscheidung über den Schutzumfang stehen für in Deutschland tätige Unternehmen zwei zentrale Möglichkeiten zur Verfügung:
Die Wahl hängt stark vom jeweiligen Geschäftsmodell und der Marktausrichtung ab.
Für viele Mittelständler ist die nationale Marke beim DPMA der erste sinnvolle Schritt. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Die Anmeldung einer Unionsmarke ist der Anmeldung einer deutschen Marke vorzuziehen, wenn das geplante Marktgebiet mehrere oder alle EU-Mitgliedstaaten umfasst und das Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen über Deutschland hinaus in der gesamten EU vertreiben möchte.
Wichtig zu wissen: Hier gilt das „Alles-oder-nichts-Prinzip“. Wenn auch nur in einem EU-Land ältere Rechte bestehen, kann die Anmeldung scheitern. Eine sorgfältige Recherche im Vorfeld ist daher dringend zu empfehlen!
Der Weg zur eigenen Marke ist strukturiert und überschaubar, sollte aber sorgfältig vorbereitet werden.
Wir beraten Sie gerne!
Für Unternehmen ist die Markenanmeldung kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Der bloße Hinweis „Wir benutzen den Namen doch schon lange“ hilft im Ernstfall wenig und kann teure Konsequenzen haben.
Ob beim DPMA als deutsche Marke, beim EUIPO als Unionsmarke oder global über die sogenannte internationale Registrierung bei der WIPO - starten Sie jetzt mit der Eintragung Ihrer Marken und sichern Sie sich alle daraus resultierenden rechtlichen Vorteile. Eine rechtzeitige Anmeldung schafft Sicherheit, schützt vor Nachahmern und sichert das wichtigste Gut eines Unternehmens – seine Identität - langfristig.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie Sie Ihre Marke nachhaltig schützen und Ihren Markterfolg gezielt ausbauen können