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13.10.2025

Markenschutz durch Eintragung sichern – Handeln Sie rechtzeitig!

Für viele Unternehmen stellt eine Marke weit mehr dar als nur ein Name auf der Verpackung ihrer Waren oder ein Logo in der Firmenpräsentation. Sie ist ein wesentlicher Teil der Unternehmensidentität und steht für Qualität, Vertrauen sowie Wiedererkennbarkeit.

Kunden verbinden mit einer Marke bestimmte Werte, Erfahrungen und Produkteigenschaften, die langfristig das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit sichern. Doch was passiert, wenn ein Konkurrent plötzlich denselben Namen als Marke anmeldet – oder eine ähnliche Marke nutzt, die bei Kunden zu Verwechslungen führen kann? In solchen Fällen zeigt sich schnell: Ohne eine rechtzeitige Markenanmeldung steht ein Unternehmen unter Umständen mit leeren Händen da.

Dieser Beitrag erklärt, weshalb eine rechtzeitige Markenanmeldung – sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene – so wichtig ist und warum der bloße Verlass auf nicht eingetragene Rechte oftmals nicht genügt.

Die Marke als Unternehmenswert und wertvolle Unternehmensressource

Eine Marke ist weit mehr als nur ein einprägsamer Produktname, ein cleverer Slogan oder ein auffälliges Logo auf einer Website. Sie prägt nicht nur das Bild, das Kunden mit einem Unternehmen verbinden, sondern stellt auch einen erheblichen immateriellen Vermögenswert dar. Stringent aufgebaute und konsequent geschützte Markenportfolios können maßgeblich zur Gesamtbewertung eines Unternehmens beitragen und bei Unternehmensverkäufen oder Investitionsentscheidungen eine entscheidende Rolle spielen.

Reicht der Schutz durch Benutzung nicht aus?

Viele Unternehmer sind der Auffassung, dass sich eine Marke schon allein durch ihren Gebrauch schützt. Tatsächlich sieht auch das deutsche Recht den sogenannten Markenschutz durch Benutzung vor. Gemäß § 4 Nr. 2 des Markengesetzes (MarkenG) kann ein Kennzeichen auch ohne Eintragung dann Schutz genießen, wenn es im geschäftlichen Verkehr eine Verkehrsgeltung erlangt hat.

Doch hier liegt das Problem:

  • Es ist oft schwer nachweisbar, ob und seit wann ein Kennzeichen ausreichend bekannt ist. Im Streitfall muss der Inhaber belegen, dass das Zeichen in den maßgeblichen Verkehrskreisen als Herkunftshinweis verstanden wird (§ 4 Nr. 2 MarkenG).
  • Der Schutzumfang hängt stark vom Grad der sogenannten Verkehrsgeltung ab und ist damit unsicher. Im Zweifel ist dieser nur aufwändig – etwa durch teure Verkehrsbefragungen – nachzuweisen.
  • Eine unbemerkte Kollision mit einer bereits eingetragenen Marke kann erhebliche rechtliche Risiken nach sich ziehen, etwa Abmahnungen oder Unterlassungsklagen gemäß §§ 14, 15 MarkenG.
  • Benutzungsrechte gelten meist nur auf nationaler Ebene. Ein einheitlicher, EU-weiter Schutz durch Benutzung besteht nicht – im Gegensatz zum Schutz durch Eintragung einer Unionsmarke nach der Unionsmarkenverordnung (UMV) (insbesondere Art. 9 ff. UMV).

Kurzum: Wer sich allein auf nicht eingetragene Rechte verlässt, bewegt sich auf einem rechtlich unsicheren Boden. Eine formale Markeneintragung bietet deutlich mehr Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit.

Deutsche Marke oder Unionsmarke?

Bei der Entscheidung über den Schutzumfang stehen für in Deutschland tätige Unternehmen zwei zentrale Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Deutsche Marke (DPMA): Der Schutz gilt ausschließlich in Deutschland. Sie ist insbesondere für Unternehmen geeignet, die überwiegend auf dem deutschen Markt tätig sind.
  • Unionsmarke (EUIPO): Der Schutz erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Option ist sinnvoll, wenn das Unternehmen in mehreren EU-Ländern geschäftlich aktiv ist oder dies in den nächsten fünf Jahren konkret plant.

Die Wahl hängt stark vom jeweiligen Geschäftsmodell und der Marktausrichtung ab.

Vorteile der deutschen Markenanmeldung

Für viele Mittelständler ist die nationale Marke beim DPMA der erste sinnvolle Schritt. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Rechtsklarheit: Mit der Eintragung als Marke besteht ab dem Anmeldetag ein offizielles Schutzrecht.
  • Effektive Rechtsdurchsetzung: Im Fall von Verletzungen genügt der Nachweis der Eintragung – der oft schwierige Beweis der „Verkehrsgeltung“ (§ 4 Nr. 2 MarkenG) entfällt.
  • Abschreckung: Eingetragene Marken sind im öffentlichen Register des DPMA einsehbar und werden dadurch von Dritten bei ihrer Markenentwicklung eher berücksichtigt.
  • Langfristige Sicherheit: Markenrechte können regelmäßig für jeweils zehn Jahre verlängert und so dauerhaft gesichert werden.
  • Onlinehandel: Da das Widerspruchsverfahren erst nach der Eintragung durchgeführt wird, steht die Registrierungsurkunde zeitnah zur Verfügung. So kann die Marke schnell zum Beispiel im Amazon Brand Registry Programm eingetragen werden und die dortigen Schutz- und Marketingvorteile können unmittelbar genutzt werden.

Wenn die EU das Ziel ist, ist die Unionsmarke die richtige Wahl!

Die Anmeldung einer Unionsmarke ist der Anmeldung einer deutschen Marke vorzuziehen, wenn das geplante Marktgebiet mehrere oder alle EU-Mitgliedstaaten umfasst und das Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen über Deutschland hinaus in der gesamten EU vertreiben möchte.

  • Europaweiter Schutz: Mit nur einer Anmeldung erhält man Markenschutz in allen 27 EU-Staaten.
  • Kosteneffizienz: Anstelle vieler einzelner nationaler Anmeldungen spart man Gebühren und Verwaltungsaufwand.
  • Einheitliches Auftreten: Gerade für Exportbetriebe entsteht so ein gleichmäßiger Markenauftritt in allen Ländern.

Wichtig zu wissen: Hier gilt das „Alles-oder-nichts-Prinzip“. Wenn auch nur in einem EU-Land ältere Rechte bestehen, kann die Anmeldung scheitern. Eine sorgfältige Recherche im Vorfeld ist daher dringend zu empfehlen!

Praktischer Ablauf einer Markenanmeldung

Der Weg zur eigenen Marke ist strukturiert und überschaubar, sollte aber sorgfältig vorbereitet werden.

  1. Markenrecherche: Gibt es schon ähnliche oder gleiche Marken?
  2. Festlegung der Waren- und Dienstleistungsklassen: In welchen Bereichen soll die Marke Schutz genießen?
  3. Strategische Entscheidung: Reicht nationaler Schutz oder ist eine Unionsmarke sinnvoller? Wie sieht die Portfoliostrategie in der absehbaren Zukunft aus?

Wir beraten Sie gerne!

Fazit: Handeln Sie rechtzeitig für Ihre Marken!

Für Unternehmen ist die Markenanmeldung kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Der bloße Hinweis „Wir benutzen den Namen doch schon lange“ hilft im Ernstfall wenig und kann teure Konsequenzen haben.

Ob beim DPMA als deutsche Marke, beim EUIPO als Unionsmarke oder global über die sogenannte internationale Registrierung bei der WIPO - starten Sie jetzt mit der Eintragung Ihrer Marken und sichern Sie sich alle daraus resultierenden rechtlichen Vorteile. Eine rechtzeitige Anmeldung schafft Sicherheit, schützt vor Nachahmern und sichert das wichtigste Gut eines Unternehmens – seine Identität - langfristig.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie Sie Ihre Marke nachhaltig schützen und Ihren Markterfolg gezielt ausbauen können

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