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02.02.2026

EUIPO-KMU-Fonds 2026: Förderung für Marken- und Designanmeldungen

Der Schutz von Marken und Designs ist für Unternehmen ein zentraler Faktor zur rechtlichen Absicherung und wirtschaftlichen Positionierung. Gleichwohl stellen die Kosten für Schutzrechtsanmeldungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) häufig eine Hürde dar.

Mit dem KMU-Fonds 2026 setzt das Amt der EURpäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) seine Förderinitiative fort und unterstützt KMU erneut finanziell bei der Anmeldung von Marken und Designs. Unternehmen können sich einen erheblichen Teil der amtlichen Gebühren erstatten lassen – sowohl für nationale als auch für EURpäische und internationale Anmeldungen.

Was ist der KMU-Fonds des EUIPO?

Der KMU-Fonds („Ideas Powered for Business – SME Fund“) ist ein Förderprogramm der EURpäischen Union, das kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum gewerblichen Rechtsschutz erleichtern soll.

Die Förderung erfolgt über ein Gutscheinsystem: Unternehmen beantragen zunächst einen Gutschein beim EUIPO. Erst nach Bewilligung dürfen die geförderten Maßnahmen durchgeführt werden. Anschließend werden die anfallenden Amtsgebühren anteilig erstattet.

Wichtig:

  • Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Der Förderantrag muss vor der Marken- oder Designanmeldung gestellt werden.
  • Die Fördermittel sind begrenzt und werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben.

Warum Marken- und Designschutz für KMU relevant ist

Marken und Designs sichern nicht nur Namen, Logos oder Produktgestaltungen ab. Sie schaffen Rechtssicherheit, stärken die Marktposition und sind regelmäßig ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswerts.

Ein fehlender Schutz kann dagegen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen, etwa durch:

  • Konflikte mit älteren Schutzrechten,
  • kostspielige Umfirmierungen oder Designänderungen,
  • Einschränkungen bei Expansion oder Markteintritt,
  • Unsicherheiten bei Kooperationen, Investitionen oder Unternehmensverkäufen.

Der KMU-Fonds 2026 ermöglicht es Unternehmen, diese Risiken frühzeitig zu reduzieren und Schutzrechte strategisch aufzubauen.

Welche Leistungen werden im KMU-Fonds 2026 gefördert?

IP Scan – Einstieg in die Schutzrechtsstrategie

Der sogenannte IP Scan dient als strukturierte Bestandsaufnahme der bestehenden und geplanten Schutzrechte eines Unternehmens.

Förderumfang:

  • bis zu 90 % der Kosten
  • maximal 1.620 EUR

Im Rahmen des IP Scans werden unter anderem:

  • vorhandene Marken und Designs analysiert,
  • Schutzrechtslücken identifiziert,
  • Empfehlungen für künftige Anmeldungen ausgesprochen,
  • mögliche rechtliche Risiken aufgezeigt.

Der IP-Scan kann nur durch akkreditierte IP-Dienstleister durchgeführt werden, die einer ständigen Qualitätskontrolle unterliegen. Er stellt keine Anmeldung dar, bietet jedoch eine fundierte Grundlage für strategische Entscheidungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Förderung von Markenanmeldungen

Der KMU-Fonds 2026 fördert Markenanmeldungen auf nationaler, EURpäischer und internationaler Ebene.

Fördersätze:

  • 75 % Erstattung der Amtsgebühren für
    • nationale Markenanmeldungen (z. B. beim DPMA)
    • Unionsmarken (EU-weit)
  • 50 % Erstattung der Amtsgebühren für internationale Markenanmeldungen
  • Die genannten Erstattungen sind auf maximal 700 EUR beschränkt!

Förderung von Designanmeldungen

Neben Marken werden auch Designanmeldungen gefördert. Der Designschutz sichert das äußere Erscheinungsbild von Produkten, etwa Form, Linienführung oder Oberflächenstruktur.

Gefördert werden:

  • nationale Designanmeldungen,
  • eingetragene EU-Designs,
  • internationale Designanmeldungen.

Förderung:

  • 75 % Erstattung der Amtsgebühren bei nationalen und EU-Designs
  • 50 % Erstattung bei internationalen Designs
  • Die Förderung ist ebenfalls auf einen Betrag von maximal 700 EUR beschränkt!

Wer kann den KMU-Fonds 2026 nutzen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU. Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU:

  • weniger als 250 Beschäftigte und
  • entweder ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder
  • eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

Auch Einzelunternehmer und Freiberufler können unter diese Definition fallen, sofern sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben!

Antragstellung und Ablauf

Der Start des KMU-Fonds 2026 ist derzeit für Anfang Februar 2026 vorgesehen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Online-Plattform des EUIPO.

Der typische Ablauf:

  1. Online-Antrag beim EUIPO
  2. Prüfung und Bewilligung des Förderantrags durch das Amt
  3. Gutschein wird ausgestellt und muss aktiviert werden
  4. Durchführung der Marken- oder Designanmeldung
  5. Einreichung der Gebührennachweise
  6. Erstattung der förderfähigen Beträge

Praktische Hinweise für Unternehmen

  • Die Antragstellung sollte möglichst frühzeitig erfolgen.
  • Vor Antragstellung sollte die geplante Schutzrechtsstrategie klar definiert sein.
  • Der Gutschein muss vorliegen bevor die Anmeldung eingereicht wird!
  • Eine rechtliche Beratung kann helfen, Fehlanmeldungen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Fazit

Der EUIPO-KMU-Fonds 2026 bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, die Kosten für Marken- und Designanmeldungen deutlich zu reduzieren. Gerne beraten wir Sie dazu, welche Marken- und Designanmeldungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind und wie die Fördermittel des KMU-Fonds optimal genutzt werden können.

Weitere Informationen: DPMA | KMU-Fonds, KMU-Fonds 2026 - EUIPO

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