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14.11.2025

Signalurteil zum Einsatz von KI: OpenAI und die Schranken des Urheberrechts

Hintergrund – KI-Training, KI-Output und Urheberrecht

OpenAI nutzte geschützte Liedtexte als Trainingsdaten für KI-Modelle (hier: ChatGPT 4 und 4o), wodurch diese Texte im Modell „memorisiert“ und auf Anfrage des Nutzers als Output generiert werden konnten. Die Klägerin, GEMA, forderte insbesondere Unterlassung wegen urheberrechtlicher Verletzungen durch diese Nutzung und Ausgabe der Liedtexte.

Entscheidung

Das LG München I (Az. 42 O 14139/24) wertete die Memorisierung als Vervielfältigung im Modell (§ 16 UrhG) und die Chatbot‑Ausgaben als Vervielfältigung bzw. öffentliches Zugänglichmachen; die Text‑und‑Data‑Mining‑Schranke (§ 44b UrhG) greife hierfür nicht. Es verurteilte die Beklagten u. a. zur Unterlassung.

Verantwortlichkeit – Wer haftet?

OpenAI haftet direkt für das Training und die Speicherung geschützter Werke. Auch die Ausgabe geschützter Inhalte durch das KI-System kann selbständige Urheberrechtsverletzungen begründen; Nutzer und Unternehmen sollten daher Vorsicht walten lassen.​

Ausblick & Rechtliche Risiken beim Einsatz von KI in der Praxis

Neben dem Urheberrecht spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle: Werden personenbezogene Daten zum Training, zum Fine-Tuning oder in Prompts verwendet, müssen Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Löschkonzepte und technische Schutzmaßnahmen DSGVO-konform ausgestaltet sein. Daneben rückt die neue EU-KI-Verordnung (KI-VO) in den Fokus. Je nach Einsatzbereich und Risikoklasse gelten unterschiedliche Pflichten – von Risikobewertungen über Dokumentation und Transparenz bis hin zu organisatorischen Vorgaben für Überwachung und Governance der eingesetzten Systeme. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, hängt stark von der jeweiligen Branche und dem konkreten Geschäftsmodell ab: Ein KI-gestützter Kundenservice im Handel stellt andere Anforderungen als KI im Gesundheitswesen, im Personalbereich oder in der Finanzbranche. Auch das Urheberrecht bleibt ein Risiko: Trainingsdaten sind häufig urheberrechtlich geschützt, und KI-Outputs können fremde Werke oder schutzfähige Teile enthalten. Ob eine Nutzung zulässig ist, ob Nutzungsvorbehalte bestehen und wie sich unerlaubte Reproduktionen vermeiden lassen, muss deshalb immer im Einzelfall analysiert und bewertet werden.

Wie wir Sie bei der Implementierung von KI-Systemen unterstützen

KI eröffnet Unternehmen enorme Chancen für Effizienz, Innovation und neue Geschäftsmodelle. Das Urteil des LG München I zeigt aber, dass diese Chancen nur dann sicher genutzt werden können, wenn rechtliche Fragen frühzeitig mitgedacht werden – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, die Vorgaben der KI-VO und das Urheberrecht. Wir beraten Sie bei der Planung und Implementierung von KI-Systemen, prüfen Verträge und Nutzungsbedingungen, analysieren Datenflüsse und Rechtsgrundlagen, entwickeln passende Richtlinien und begleiten Ihre Projekte laufend aus rechtlicher Sicht. So können Sie KI-Technologie im Unternehmen nutzen, ohne unnötige rechtliche Risiken einzugehen

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