Aktuelles
16.03.2021

Update: Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die ursprünglich bis zum 15.03.2021 befristete Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Vor dem Hintergrund der Pandemie sollen Kontakte im Betrieb weiter eingeschränkt werden. Die bisherigen Bestimmungen der Verordnung bleiben damit weitgehend unverändert in Kraft. Im Übrigen will das BMAS an der Verordnung überwiegend klarstellende Änderungen vornehmen und hat dazu am 10.03.2021 einen Referentenentwurf vorgelegt: Danach sollen Arbeitgeber künftig Gefährdungsbeurteilungen insbesondere unter Berücksichtigung der kürzlich ebenfalls neugefassten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel durchführen. Spätestens auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung soll dann ein betriebliches Hygienekonzept erstellt werden, das der Arbeitgeber den Beschäftigten zugänglich machen muss. Unverändert bleiben Arbeitgeber verpflichtet, bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, die Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Ein gerichtlich durchsetzbares Recht der Arbeitnehmer auf Homeoffice wird aber weiterhin nicht begründet.