Informationsbeschaffung des Miterben bezüglich etwaiger Ergänzungsansprüche
Den meisten Bundesbürgern ist bekannt, dass das deutsche Erbrecht allen Abkömmlingen, den Eltern sowie dem Ehegatten des Erblassers mittels des Instituts des sog. Pflichtteilsanspruchs eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers zusichert.