Internationales Wirtschaftsrecht

Ihr Partner im Internationalen Wirtschaftsrecht

Im Wege der Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen werden international tätige Unternehmen mit einer Vielzahl nationaler, europäischer und internationaler Regularien konfrontiert, die ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit abverlangen.

Neben ausgezeichneten Kenntnissen der häufig komplexen juristischen Fragestellungen, die sich im internationalen Kontext zwangsläufig ergeben, spielen die umfangreichen Sprachkenntnisse unserer Rechtsanwälte/-innen und Notare/-innen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine nicht zu unterschätzende Rolle um Sie als Unternehmer im internationalen Geschäftsverkehr optimal zu begleiten und im Einzelfall bestmögliche Lösungen zu erzielen. Auch ist die Berücksichtigung der Kulturunterschiede der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Ländern nicht zu unterschätzen um international unternehmerisch erfolgreich zu sein.

Internationale Wirtschaftskanzlei

ALPMANN FRÖHLICH ist eine internationale Wirtschaftskanzlei. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf dem Gebiet des Internationalen Wirtschaftsrechts seit Jahrzehnten in vielfältigen und teilweise komplexen internationalen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor deutschen Gerichten und (internationalen) Schiedsgerichten. Dabei kooperieren wir auch mit qualifizierten Rechtsanwaltskanzleien in derzeit ca. 140 Ländern weltweit. Ein Schwerpunkt liegt grenzüberschreitend beim ALPMANN FRÖHLICH Dutch Desk auf den deutsch/niederländischen Geschäftsverkehr.

Unser Fokus

Unser Fokus liegt darin gerade bei komplexen und umfangreichen internationalen Sachverhalten stets die optimale Lösung für unsere Mandanten zu erreichen. Bei Bedarf ziehen wir einen Partner unseres großen internationalen Netzwerks hinzu.

Gemeinsam mit unseren Mandanten (international) erfolgreich zu sein, treibt uns immer wieder an, uns im Laufe der Zeit kontinuierlich weiterzuentwickeln und weiter (international) zu spezialisieren.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Gemeinsam. International. Stark.

Unsere Rechtsanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht

Internationales Vertragsrecht

Ein wesentlicher Bestandteil der Beratung von ALPMANN FRÖHLICH ist die Erstellung und Überprüfung von (inter-)nationalen Verträgen. Um später nicht einkalkulierte Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig vor Vertragsschluss alle etwaigen Konsequenzen abzuwägen. ALPMANN FRÖHLICH bietet Mandanten umfassende Beratung zur Gestaltung optimaler, maßgeschneiderter Verträge, dies sowohl im Rahmen der Erstellung individueller Vertragskonzepte als auch im Zusammenhang mit der Überprüfung bereits bestehender Verträge, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Kaufverträge
  • UN-Kaufrecht (CISG)
  • Rechtswahl des anwendbaren Rechts
  • Gerichtsstands- und Schiedsgerichtsvereinbarungen
  • Einbeziehung von Incoterms
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Erstellung und Überprüfung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen (sowohl stationärer Vertrieb als auch Onlineshop)
    • Wirksame internationale Einbeziehung von AGB
    • Datenschutzerklärungen
    • Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr
  • Lieferverträge
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Anlagenverträge
  • Lohnfertigungsverträge
  • Logistik-/ Speditions-/ Transportverträge (CMR)
  • Konsignationslagerverträge

Internationales Gesellschaftsrecht

ALPMANN FRÖHLICH berät Mandanten grenzüberschreitend zu Fragen des Internationalen Gesellschaftsrechts insbesondere zu den Themen:

  • Mobilität von Gesellschaften (grenzüberschreitende Sitzverlegung, Statutenwechsel)
  • Konzernkollisionsrecht / internationale Umwandlungen (grenzüberschreitende Verschmelzungen, Gründung SE)
  • Unternehmenskäufe, -verkäufe, Joint Ventures und Beteiligungen
  • Beratung und Begleitung von Gründern, Start-ups sowie Private Equity und Venture Capital Investoren
  • Vereinbarungen mit Organen und Organmitgliedern
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten

Internationales Vertriebsrecht / Kartellrecht

Das Vertriebsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen beim Absatz von Waren und Dienstleistungen. Es beinhaltet insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmen verschiedener Handelsstufen (Hersteller / Lieferant / Händler) oder zwischen Unternehmen und Handelsvertretern (=Handelsvertreterrecht).

Von Bedeutung sind hierbei nicht nur die nationalen Regelungen aus dem BGB oder HGB, sowie häufig aus den angrenzenden Rechtsgebieten Wettbewerbsrecht (UWG), Arbeitsrecht, aber auch dem Kartellrecht. Eine Vielzahl internationaler Regelungen können im internationalen Wirtschaftsrecht eine Rolle spielen.

Traditionell hat in Deutschland als Exportland der internationale Warenvertrieb große Bedeutung. ALPMANN FRÖHLICH betreut Mandanten insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt und berät Mandanten in allen Fragen aus dem Bereich des Vertriebsrechts, national und international, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Handelsvertreterrecht
    • Erstellung, Gestaltung und Überprüfung von Handelsvertreterverträgen,
    • Durchsetzung und Abwehr von Buchauszugsansprüchen und Provisionsansprüchen des Handelsvertreters,
    • Beratung zu allen Problemen im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung und deren Abwicklung,
    • Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters,
    • Wettbewerbsverbot und unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Handelsvertreters
  • Vertragshändlerrecht
    • Erstellung, Gestaltung und Überprüfung von Vertragshändlerverträgen,
    • Beratung zu allen Problemen im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung und deren Abwicklung,
    • Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers
  • Vertriebskartellrecht
    • Exklusivitätsregelungen / Wettbewerbsverbote,
    • Kundenschutz,
    • Rabatt- und Bonussysteme,
    • Selektiver Vertrieb,
    • Onlinevertrieb
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen

Außenwirtschaftsrecht bzw. Zollrecht

Das Zollrecht betrifft alle Unternehmen die importieren und exportieren. Es bestimmt welche Produkte eingeführt und ausgeführt werden dürfen und welche Abgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer) gezahlt werden muss. Sprechen Sie uns bei zollrechtlichen Fragestellungen an.

Wir unterstützen Sie

Unsere Anwälte im Internationalen Wirtschaftsrecht können Sie telefonisch erreichen.