Handelsrecht

Ihr Partner im Handels- und Vertriebsrecht

Der Erfolg Ihrer Waren entscheidet sich im Vertrieb. Mit ALPMANN FRÖHLICH haben Sie einen starken Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung an Ihrer Seite, um Ihre Einkaufs- und Vertriebsstruktur für nationale und weltweite Geschäfte optimal zu gestalten. Wir kennen die ständig komplexer werdenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften für Ihre Produkte oder Leistungen.

Handels- und Vertriebsrecht

ALPMANN FRÖHLICH begleitet Mandanten seit Jahrzehnten bei allen Fragen zu handels-/vertriebs- und produkthaftungsrechtlichen Themen und bietet umfassende Beratung zur rechtlichen Absicherung sowohl im Vorfeld als auch im Haftungsfall. Dank spezialisierter Anwälte sowie eines großen internationalen Partnernetzwerks ist es ALPMANN FRÖHLICH möglich, auch in komplexen Fällen mit nationalen oder internationalen Bezügen tätig zu sein.

Unser Fokus

Unser Fokus liegt immer auf der für unsere Mandanten maßgeschneiderten, bestmöglichen Lösung. Hierfür steht ein schlagkräftiges Team erfahrener Anwälte zur Verfügung, das unsere Mandanten professionell – persönlich vor Ort oder digital – berät und unterstützt. Vielfältige Spezialisierungen und Sprachkenntnisse ermöglichen es, unsere Mandanten kompetent nicht nur national, sondern auch weltweit auf den internationalen Märkten zu unterstützen.

Rechtsanwälte für Handelsrecht in unserer Kanzlei

Vertriebsrecht

Das Vertriebsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen beim Absatz von Waren und Dienstleistungen. Es beinhaltet insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmen verschiedener Handelsstufen (Hersteller / Lieferant / Händler) oder zwischen Unternehmen und Handelsvertretern (=Handelsvertreterrecht).

Von Bedeutung sind hierbei nicht nur die nationalen Regelungen aus dem BGB oder HGB, sondern häufig auch aus angrenzenden Rechtsgebieten, wie z. B. dem Wettbewerbsrecht (UWG), Arbeitsrecht, aber auch dem Kartellrecht.

Traditionell hat in Deutschland als Exportland der internationale Warenvertrieb große Bedeutung. ALPMANN FRÖHLICH betreut Mandanten insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet.

ALPMANN FRÖHLICH unterstützt und berät Mandanten in allen Fragen aus dem Bereich des Vertriebsrechts, national und international, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Handelsvertreterrecht
    • Erstellung, Gestaltung und Überprüfung von Handelsvertreterverträgen,
    • Durchsetzung und Abwehr von Buchauszugsansprüchen und Provisionsansprüchen des Handelsvertreters,
    • Beratung zu allen Problemen im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung und deren Abwicklung,
    • Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters,
    • Wettbewerbsverbot und unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Handelsvertreters
  • Vertragshändlerrecht
    • Erstellung, Gestaltung und Überprüfung von Vertragshändlerverträgen,
    • Beratung zu allen Problemen im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung und deren Abwicklung,
    • Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers
  • Vertriebskartellrecht
    • Exklusivitätsregelungen / Wettbewerbsverbote,
    • Kundenschutz,
    • Rabatt- und Bonussysteme,
    • Selektiver Vertrieb,
    • Onlinevertrieb
  • Incoterms
  • UN-Kaufrecht (CISG)
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen

Vertragsrecht

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Beratung ist die Erstellung und Überprüfung von nationalen und internationalen (Handels-)Verträgen. Um später nicht einkalkulierte Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig vor Vertragsschluss alle etwaigen Konsequenzen abzuwägen. Wir bieten Mandanten umfassende Beratung zur Gestaltung optimaler, maßgeschneiderter Verträge, dies sowohl im Rahmen der Erstellung individueller Vertragskonzepte als auch im Zusammenhang mit der Überprüfung bereits bestehender Verträge.

  • Kaufverträge,
  • Werkverträge,
  • Lieferverträge,
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge,
  • Anlagenverträge,
  • Lohnfertigungsverträge
  • Logistik-/ Speditions-/ Transportverträge,
  • Konsignationslagerverträge,
  • AGB
    • Erstellung und Überprüfung von v. a. Einkaufs- und Verkaufsbedingungen,
    • Wirksame Einbeziehung von AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB kommen im Rechtsverkehr häufiger vor, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Nach § 305 Abs. 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen „alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.“ Bereits die erstmalige Verwendung vorgegebener Regelungen kann dazu führen, dass AGB-Recht anwendbar ist. AGB liegen nur dann nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien individuell ausgehandelt sind (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB). Dazu, wann eine Individualvereinbarung vorliegt, hat die Rechtsprechung hohe Hürden aufgestellt.

Der Inhalt von AGB ist gesetzlich reglementiert. Das betrifft vor allem AGB, die gegenüber Verbrauchern eingesetzt werden. Unwirksame AGB können im Einzelfall schnell zu kostspieligen Abmahnungen führen. Aber auch im b2b-Bereich können die Auswirkungen fehlerhafter AGB zu drastischen Konsequenzen führen: die Regelungen werden nicht etwa auf das gerade noch zulässige Maß zurechtgestutzt; gegen das Gesetz verstoßende AGB sind vielmehr unwirksam. Damit kann eine Regelung, die den Verwender begünstigen soll, schnell zum Bumerang werden und dazu führen, dass der Verwender mit leeren Händen dasteht.

ALPMANN FRÖHLICH erstellt individuelle, auf die Bedürfnisse der Mandanten zugeschnittene, rechtssichere AGB, die Ihr Geschäftsmodell vollständig abbilden, oder überprüft Ihre bestehenden AGB.

Unsere Leistungen auf den Punkt:

  • Erstellung und Überprüfung von AGB
    • Einkaufs-/ Verkaufsbedingungen (sowohl stationärer Vertrieb als auch Onlineshop)
    • Nutzungsbedingungen
    • Datenschutzerklärungen
    • Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr
  • Erstellung von Musterverträgen
  • Wirksame Einbindung von AGB (national / international)

Produkthaftungsrecht

Unter dem Begriff „Produkthaftung“ verstehen wir die Pflicht, für Schäden haften zu müssen, die aus der Benutzung von mangelhaften / fehlerhaften Produkten entstehen. Hier kommen in erster Linie Ansprüche aus dem Zivilrecht in Betracht (v. a. Gewährleistungs- und /oder Garantieansprüche, Schadensersatz). Zusätzlich können aber auch öffentlich-rechtliche Konsequenzen (insbesondere nach dem Produktsicherheitsgesetz oder branchenspezifischen Spezialregelungen wie z. B. Spielzeugrichtlinie, Maschinenrichtlinie, etc.) und – je nach Schwere des Verstoßes – ggf. sogar strafrechtliche Sanktionen drohen (v. a. Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB), Tötungsdelikte (§§ 212, 222 StGB).

Den vorstehend beschriebenen Ansprüchen bzw. Konsequenzen können regelmäßig der Verkäufer oder der Hersteller ausgesetzt sein, aber auch der Importeur oder der sog. Quasi-Hersteller können unter Umständen haftbar gemacht werden.

ALPMANN FRÖHLICH begleitet Mandanten seit Jahrzehnten in produkthaftungsrechtlichen Angelegenheiten und bietet umfassende Beratung zur rechtlichen Absicherung sowohl im Vorfeld als auch im Haftungsfall. Dank spezialisierter Anwälte sowie eines großen internationalen Partnernetzwerks ist es ALPMANN FRÖHLICH möglich, auch in komplexen Fällen mit nationalen oder internationalen Bezügen tätig zu sein.

Ein Fokus liegt dabei auf dem Rückrufmanagement. ALPMANN FRÖHLICH unterstützt Mandanten sowohl bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Notwendigkeit eines Rückrufs als auch bei der Planung des Rückrufs und stimmt die durchzuführenden Maßnahmen mit den Mandanten ab. Ziel ist hierbei stets, einerseits angemessene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, andererseits Image- und Markenschäden zu vermeiden.

1. Im Vorfeld

Damit Produkthaftungsfälle erst gar nicht entstehen bzw. das Risiko derartiger Haftungsfälle auf ein Minimum reduziert wird, ist es unabdingbar, bereits im Vorfeld Vorkehrungen zu treffen, sich insbesondere rechtlich bestmöglich abzusichern. ALPMANN FRÖHLICH berät Mandanten u. a. bei

  • Vertragsgestaltung (Kauf-, Werkverträge, Lieferverträge, Anlagenverträge, etc.) zur Optimierung produkthaftungsrelevanter Themen, wie insbesondere:
    • Begrenzung oder Erweiterung der Haftung,
    • Rechtswahl, UN Kaufrecht,
    • Regelungen zur kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflicht,
    • Ordentliches Gericht vs. Schiedsgericht,
    • Begrenzung / Erweiterung der Verjährung,
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen als wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements
  • Informationspflichten, Warnhinweisen, Bedienungsanleitungen, etc.
  • Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes
    • Produkthaftpflichtversicherung
    • Rückrufkostenversicherung

2. Im Schadens-/Haftungsfall:

ALPMANN FRÖHLICH berät und vertritt Mandanten sowohl bei der Durchsetzung als auch der Abwehr von Ansprüchen (national / international):

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
    • Vertretung Geschädigter gerichtlich und außergerichtlich
    • Vollstreckung
  • Abwehr von Ansprüchen
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich
    • Schadensmeldung ggü. Versicherer, Klärung der Versicherungsdeckung, Abstimmung der weiteren Schritte, etc.
  • Rückrufmanagement, insbesondere:
      • Entscheidung über das „Ob“ eines Rückrufs,
      • Wer muss wann informiert werden?
      • Ist der Rückruf-Versicherer informiert?
      • Sind die zuständigen Behörden informiert?
      • Erarbeitung der erforderlichen Maßnahmen (ergänzende Kundeninformationen, Warnungen, Modifikationen des Produkts, Rückruf, etc.)
  • Regress ggü. Teilezulieferer / -hersteller

Wir unterstützen Sie

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